Aus für unsichere Feuerzeuge gefordert / Bundesrat: Droht Deutschland zum Schlusslicht bei der Verbesserung des Brandschutzes zu werden?
(Berlin) - Der vzbv hat die Mitglieder des Bundesrates im Vorfeld der heutigen (30. März 2007) Abstimmung aufgefordert, ungesicherte Wegwerffeuerzeuge und Feuerzeugen mit Spielzeugcharakter umgehend zu verbieten. "Wenn der Bundesrat sein Blockadehaltung heute (30. März 2007) nicht aufgibt, wird Deutschland während der EU-Ratspräsidentschaft zum Schlusslicht in Europa bei der Verbesserung des Brandschutzes", sagte vzbv-Chefin Edda Müller. Der vzbv hatte alle Bundesländer angeschrieben und zur Korrektur der Fehlentscheidung von Oktober 2006 aufgefordert, durch die ein Verbot nicht kindersicherer Feuerzeuge verzögert wurde. Die Entscheidung wird heute (30. März 2007) Nachmittag fallen.
Die EU-Kommission hatte im Mai 2006 beschlossen, dass Feuerzeuge künftig mit einer Kindersicherung ausgestattet werden müssen und alle Feuerzeuge mit Spielzeugcharakter verboten werden. Durch diese einfache und kostengünstige Maßnahme können zahlreiche Menschenleben gerettet werden. Nach Schätzungen der EU-Kommission kommt es pro Jahr zu rund 40 Todesfällen durch Kinder, die mit Feuerzeugen spielen. Hinzu kommen zahlreiche Brände und Verletzungen, die verhindert werden könnten, wenn Feuerzeuge mit einer Kindersicherung ausgestattet würden. In den USA, Kanada, Neuseeland und Australien gibt es bereits seit Jahren gesetzliche Regelungen, die eine Kindersicherung vorschreiben. Viele Hersteller in Europa produzieren bereits Feuerzeuge mit Kindersicherung für den Export in diese Länder. Die zusätzlichen Kosten für eine Kindersicherung betragen pro Feuerzeug lediglich rund fünf Cent.
Völlig unerwartet hatte der Bundesrat die Verordnung im Oktober 2006 als "zu bürokratisch" abgelehnt. Aufgrund dieser Blockadehaltung konnte die Verordnung nicht fristgemäß umgesetzt werden - laut Verordnung müsste es bereits seit 11. März 2007 verboten sein, Feuerzeuge ohne Kindersicherung in Verkehr zu bringen. Treibende Kraft für eine Ablehnung im Oktober war die bayerische Landesregierung, die die Feuerzeugverordnung im Bundesrat für zu bürokratisch erklärte. Zuvor hatte die deutsche Regierung in Brüssel der Neuregelung zugestimmt. Auch alle Ausschüsse im Bundesrat hatten die Annahme der Verordnung zu den kindergesicherten Feuerzeugen empfohlen.
"Mit seiner Oktober-Entscheidung hat sich der Bundesrat ein schlechtes Beispiel ausgesucht, um als Vorreiter des Bürokratieabbaus dazustehen", kritisiert Edda Müller. In der Zwischenzeit haben sich weitere schwere Unfälle im Zusammenhang mit ungesicherten Feuerzeugen ereignet. Edda Müller: "Der Bundesrat hat heute (30. März 2007) die Gelegenheit, seine unverantwortliche Fehlentscheidung von Oktober 2006 zu korrigieren."
Tödliches Spiel mit dem Feuerzeug
Singen (Baden-Württemberg): Ein vierjähriges Kind hat in Singen mit einem Einwegfeuerzeug hantiert und dabei die Couch und den Vorhang in Brand gesetzt. Der Vierjährige war aus der brennenden Wohnung geborgen worden, starb jedoch wenig später im Krankenhaus (Meldung vom 3. Januar 2007).
Schmitten (Hessen). Ein vierjähriger Junge hatte im Erdgeschoss mit Feuer gespielt und sich danach im Dachgeschoss versteckt. Durch einen Kamineffekt zog der Rauch nach oben. Der Junge konnte nur noch tot geborgen werden (siehe HR online 28.06.2005).
Erftstadt (Bayern): Beim Spielen mit einem Feuerzeug steckten ein zweijähriger Junge und sein drei Jahre alter Bruder die Matratze ihres Etagenbettes in Brand. Als die Eltern den Brandgeruch bemerkten, kam für ihr jüngeres Kind jede Hilfe zu spät. Ihr älterer Sohn schwebt in Lebensgefahr. (Meldung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern, 11.02.2004).
Mammendorf (Bayern): Ein Dreijähriger verbrannte in seinem Kinderbett, als er mit einem Feuerzeug spielte und seinen Teddybären anzündete (2002, Meldung der Feuerwehr Forstinning).
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