Ausbildereignungsprüfung wieder Pflicht
(Berlin) - Zum August 2009 wird die Ausbildereignungsprüfung nach knapp sechsjähriger Aussetzung wieder eingeführt. Das Handwerk begrüßt diese Entscheidung der Bundesregierung. "Zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres haben wir endlich wieder einen verlässlichen Qualitätsstandart für alle Ausbilder in der Wirtschaft", so Handwerkspräsident Otto Kentzler.
Berufs- und arbeitspädagogisches Know How werden im Handwerk bereits in der Meisterprüfung verlangt. "Die Qualität, die in der Ausbildung im Handwerk seit jeher Standart ist, wird nun auch für die übrige Wirtschaft wieder Pflicht", unterstreicht Kentzler. Das stärkt das Vertrauen in die duale Ausbildung und setzt in Europa ein Signal für den hohen Anspruch des deutschen Berufsbildungssystems.
Die Wiedereinsetzung der Ausbildereignungsprüfung ist Teil des Novellierungsprozesses der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Hierbei wurde auch das Eignungsprofil der Ausbilder überarbeitet. Es wird künftig in vier Handlungsfelder unterteilt. Sie spiegeln den gesamten Prozess der Ausbildung wieder - von der ersten Planung über die praktische Durchführung bis zur abschließenden Gesellenprüfung.
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