Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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Ausbildungsbonus: Einschränkung richtig, Skepsis bleibt

(Berlin) - Geld gegen zusätzliche Ausbildungsplätze – so die Logik des Bonus. Laut Kabinettsbeschluss vom 20. Februar 2008 soll ein Bonus in Höhe von bis zu 6.000 Euro Unternehmen belohnen, wenn sie – zusätzlich zu ihrem bisherigen Ausbildungsengagement – einem Altbewerber mit höchstens einem schwachen Realschulabschluss eine Ausbildung ermöglichen. Der DIHK sieht diesen Kabinettsbeschluss zwar als gewisse Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Plänen mit wesentlich breiterer Zielgruppe. Dennoch bleibt Skepsis.

Bundesregierung schränkt Zielgruppe ein

Nach vehementer Kritik von Wirtschaft und Gewerkschaften fasst nun das Bundeskabinett die Voraussetzungen für die Bonusvergabe etwas enger als ursprünglich geplant. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht für Altbewerber,

die einen Realschulabschluss mit einer Abschlussnote in den Fächern Deutsch oder Mathematik von ausreichend oder schlechter oder die höchstens einen Hauptschulabschluss haben oder die von der Arbeitsagentur als lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt eingestuft sind.

Als Ermessensleistung der Arbeitsagenturen können allerdings Unternehmen weiterhin einen Bonus erhalten, wenn sie Altbewerber einstellen, die bereits seit mehr als zwei Jahren einen Ausbildungsplatz suchen oder die bei einem höchstens mittleren Schulabschluss länger als ein Jahr auf der Suche sind.

Ursprünglicher Plan der Bundesregierung: Förderung mit der Gießkanne

Der Bonus sollte ursprünglich für alle Altbewerber gelten, die mindestens seit 2 Jahren einen Ausbildungsplatz suchen oder maximal Realschulabschluss haben oder lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Rund 330.000 Jugendliche – etwa 45 Prozent aller Bewerber – wären bei diesen Auswahlkriterien zu potenziellen Förderfällen geworden. Zu Recht schwächt die Bundesregierung diesen massiven staatlichen Eingriff in den Ausbildungsmarkt jetzt ab. Eine große Unwägbarkeit bleibt allerdings auch jetzt die weit gefasste Ermessensleistung, die der Bundestag daher im Laufe des parlamentarischen Verfahrens streichen sollte.

Bonus benachteiligt erfolgreiches Pakt-Instrument „Einstiegsqualifizierung“

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Betriebe keinen Bonus für Jugendliche erhalten sollen, die bei ihnen eine Einstiegsqualifizierung absolviert haben. Eine solche Regelung benachteiligt Einstiegsqualifizierungen, die insbesondere Altbewerbern den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtern.

Bedenken bleiben

Als wichtigen ersten Schritt ist es dem DIHK gelungen, einen allgemeinem „Gießkannen-Bonus“ zu verhindern. Um Fehlanreize und Mitnahmeeffekte zu verringern, muss der Ausbildungsbonus die wirklichen Problemfälle des Ausbildungsmarkts erfassen. Dies leistet auch der aktuelle Kabinettbeschluss noch nicht. Der DIHK ist weiterhin skeptisch, ob der Bonus die von der Bundesregierung erwarteten 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätze bis 2010 bringt. Denn ein solcher Bonus kann die mangelnde Ausbildungsreife vieler Schulabgänger nicht ausgleichen. Wichtiger sind gezielte ausbildungsbegleitende Hilfen für Lernschwache.

Bundestag sollte Bonus noch zielgenauer ausgestalten

Der Bundestag sollte nun die Chance nutzen, den Bonus noch zielgenauer auf die hilfebedürftigen Jugendlichen zuzuschneiden, und zwar auf lernschwache Altbewerber mit höchstens Hauptschulabschluss. Auch beim erfolgreichen Pakt-Instrument Einstiegsqualifizierung besteht – im Interesse der Altbewerber – noch Nachbesserungsbedarf.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Ute Brüssel, Pressesprecherin Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000

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