Pressemitteilung | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK)

Ausbildungsreform in der Pflege auf dem Weg

(Berlin) - Heute haben das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend den Referentenentwurf für das neue Pflegeberufsgesetz vorgelegt. "Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe begrüßt ausdrücklich, dass nach den langwierigen Vorbereitungen jetzt eine konkrete Beratungsvorlage existiert," sagt DBfK-Vizepräsidentin Gertrud Stöcker. Es ist uns bewusst, wie komplex die Bedingungen in diesem speziellen Fall der Gesetzentwicklung waren, so Stöcker weiter. Der Gesetzentwurf berücksichtigt eine Reihe der Kernforderungen des DBfK: Es wird ein neuer Beruf entstehen, der die drei bisherigen Pflegeberufe ablöst. Mit dieser generalistischen Ausbildung werde der Pflegeberuf zukunftsfest gemacht. Die Ausbildung regelhaft auch an Hochschulen als zweitem Berufszugang zu eröffnen, ist eine wichtige Weichenstellung angesichts der gestiegenen Anforderungen an die pflegerische Versorgung und ein Schritt hin zur Normalität in den anderen EU-Staaten. Vorbehaltene Aufgaben für die Profession Pflege zu formulieren, fordert der DBfK seit 20 Jahren. Mit dem Gesetzentwurf ist dafür eine gelungene Regelung gefunden worden.

Ziel der Gesetzesreform muss sein, die Pflegeausbildung weiterzuentwickeln, damit die Absolvent/innen auf die qualitativen Anforderungen des Berufes gut vorbereitet werden und den Beruf möglichst lange ausüben können und wollen. Deshalb darf es keine Kompromisse bei den qualitativen Anforderungen an die Ausbildung geben! Das fängt an bei den Zugangsvoraussetzungen und hört bei der Frage, wie Lehrende qualifiziert sein müssen, nicht auf. Sowohl im bisherigen Alten- wie auch im Krankenpflegegesetz gibt es hier Modernisierungsbedarf. Die traditionelle Vernachlässigung der Berufsqualifizierung im Frauenberuf Pflege darf nicht fortgesetzt werden.

Der DBfK wird sich im Gesetzgebungsverfahren weiterhin engagiert für die Professionalisierung der Ausbildung und damit verknüpft die Sicherung einer qualitativ hoch stehenden pflegerischen Versorgung einsetzen. Einer ausschließlich quantitativen Betrachtung der Reformfolgen ist eine Absage zu erteilen. Schüler/innen und Studierende in der Pflege haben einen Anspruch auf Bildung und dürfen nicht als Arbeitskräfte missbraucht werden!

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK) Pressestelle Alt-Moabit 91, 10559 Berlin Telefon: (030) 219157-0, Fax: (030) 219157-77

(cl)

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