Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Ausgaben der Behindertenhilfe bereits bei 17 Milliarden Mark

(Berlin) - Die ungünstige Entwicklung am Arbeitsmarkt trifft vor allem auch die Städte. Sie müssen für das Jahr 2002 mit erheblichen Mehrausgaben im Bereich der Sozialhilfe und weiteren Mindereinnahmen bei den Steuern rechnen, erklärte 14. Dezember der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Höhere Arbeitslosigkeit, insbesondere mehr Langzeitarbeitslosigkeit, bringe nicht nur die betroffenen Arbeitslosen mit ihren Familien in eine prekäre Lage, sondern schlage auf das Leben in den Städten durch, weil die Ausgaben für Soziales weiter steigen und immer mehr Städte in vielen städtischen Lebensbereichen – von der Schule bis zum Sport - nur noch den Mangel verwalten könnten. Die Kommunen müssten heute trotz der Entlastungen durch die Pflegeversicherung Sozialleistungen, vor allem Sozialhilfe und Jugendhilfe, in Höhe von jährlich mehr als 53 Milliarden Mark bezahlen – deutlich mehr als sie für Investitionen aufwenden können.

Unter den derzeit schon rund 3,8 Millionen Arbeitslosen befinden sich rund 1,3 Millionen Langzeitarbeitslose, also Menschen die länger als bereits mindestens ein Jahr arbeitslos sind. Das bedeutet, dass schon rund ein Drittel aller gemeldeten Arbeitslosen langzeitarbeitslos sind.

„Wenn die Bundespolitik nicht endlich die Kraft zu durchgreifenden Reformen des Arbeitsmarktes und der Sozialhilfe aufbringt, dann werden im Jahr 2002 nicht nur die Arbeitsämter und Sozialämter, sondern auch die Kassen der Sozialversicherungsträger durch den hohen Sockel an Arbeitslosigkeit in einem Maße belastet werden, das unser Land – gerade auch im europäischen Vergleich – immer mehr handlungsunfähig macht“, prognostiziert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

Vor diesem Hintergrund sei es im Grundsatz richtig, so Articus, dass sowohl aus dem Regierungslager als auch aus der Opposition die Forderungen nach sofort wirkenden Maßnahmen, aber auch nach grundlegenden Reformen des Arbeitsmarktes immer massiver werden. So benenne der am heutigen Freitag im Deutschen Bundestag eingebrachte Entschließungsantrag „Arbeit statt Sozialhilfe“ notwendige Weichenstellungen, um einerseits den Vorrang von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung zu erreichen und andererseits die Kommunen bei der Sozialhilfe zu entlasten.

Notwendig sei als Strukturreform sowohl ein eigenständiges Leistungsrecht für Langzeitarbeitslose als auch eine Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Diese Leistung müsse aus der kommunal getragenen Fürsorge herausgelöst und eigenständig, vom Bund finanziert, geregelt werden. Denn die Ausgaben der Behindertenhilfe liegen mit fast 17 Milliarden Mark bereits genauso hoch wie die gesamten Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe. Auf Dauer sei der wichtige Bereich der Behindertenhilfe von den Kommunen nicht mehr verlässlich abzusichern, so Articus. Ferner müsse Ziel eines verbesserten Familienleistungsausgleiches sein, die hohe Zahl von Kindern in der Sozialhilfe - von 2,7 Millionen Sozialhilfebeziehern sind 1,1 Millionen Kinder - nachhaltig zu verringern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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