Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen immer weiter / Bund muss sich stärker an den Kosten beteiligen

(Berlin) - Der Deutschen Städte- und Gemeindebundes beobachtet mit Sorge den erneuten Anstieg der Kosten der kommunal finanzierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2007 um knapp 450 Mio. Euro auf 3,5 Mrd. Euro.

Dies entspricht einem Anstieg um 12,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Diese Entwicklung überfordert die kommunalen Haushalte und wird mit Blick auf die demographische Entwicklung noch weiter an Schärfe gewinnen“, betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Mittlerweile beziehen rund 733.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Hilfebezieher um rund 51.000 Personen (+ 7,4 Prozent) angewachsen. Seit dem ersten Erhebungsstichtag Ende 2003 als noch rund 439.000 gemeldet waren, hat sich die Zahl um rund 294.000 (+ 67 Prozent) erhöht. Überproportional angestiegen sind die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese haben sich seit der Einführung im Jahr 2003 beinahe verdreifacht und liegen bei 3,5 Mrd. Euro.

Die Kosten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden auch wegen der demografischen Entwicklung weiter steigen. Ein Ende ist nicht abzusehen. Die Leistungen können nicht allein von den Kommunen getragen werden. „Der vor kurzem gefundene Kompromiss von Bund und Länder über den Anteil des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, fängt bei weitem jedoch nicht die immensen Kostenbelastungen der Kommunen auf“, sagte Landsberg.

Ein Hauptgrund für die steigende Zahl der Grundsicherungsempfänger liegt darin, dass viele Menschen aufgrund von Einschnitten in vorgelagerten Sicherungssystemen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit Rentenbezügen zu bestreiten. „Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung zurückziehen und die finanziellen Folgen der wachsenden Empfängerzahl im Wesentlichen auf die Kommunen abwälzen“, so Landsberg abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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