Ausschreibungen von Windkraftanlagen Offshore verschieben
(Berlin) - Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der RED III-Richtlinie in den Bereichen Wind auf See und Stromnetze muss genutzt werden, um Zeit für eine Reform des Offshore-Ausschreibungsdesigns mit einer parallelen Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans zu gewinnen. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Für die Ausschreibung der Wind-Offshore-Parks im August 2025 lagen keine Gebote vor. Dies darf sich nicht wiederholen. Es wäre ein schlechtes Zeichen für den Investitionsstandort Deutschland. Wir appellieren an den Gesetzgeber, eine Anpassung der Ausschreibungsvorgaben des Wind-auf-See-Gesetzes jetzt vorzunehmen. Dies muss schnell, aber auch exakt geschehen. Mit einer Verschiebung der Ausschreibungen von Wind-Offshore-Parks von Sommer 2026 mindestens auf das Ende 2026 kann die so gewonnene Zeit genutzt werden, um eine Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes mit einer parallelen Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans anzugehen. Die Verschiebung muss aber bereits umgehend im aktuell vorliegenden Gesetzgebungsverfahren verankert werden.
Nicht nur der Monitoring-Bericht benennt zahlreiche wichtige Maßnahmen für den Offshore-Wind-Ausbau – vor allem eine Reduzierung der Bebauungsdichte, die Einführung zweiseitiger Contracts-for-Difference sowie die Kooperation mit unseren Nachbarländern. Auch die beiden letzten Ausschreibungen haben gezeigt, dass unter den aktuellen Bedingungen das Interesse am Bau und Betrieb von Windparks auf See im Juni 2025 stark gesunken und im August durch das Ausbleiben jeglicher Gebote gänzlich versiegt ist. Die Risiken für Offshore-Windpark-Entwickler haben in den letzten Jahren stark zugenommen.
Nur durch eine Verschiebung der nächsten Ausschreibungen kann der Offshore-Wind-Ausbau erfolgreich, planungssicher sowie mit hohem Wettbewerb, der in den Ausschreibungen kostenreduzierend wirkt, und der gewünschten Akteursvielfalt fortgesetzt werden.“
Hintergrund:
Eine sichere, bezahlbare und zukünftig klimaneutrale Energieversorgung bildet die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Windkraftanlagen auf See stellen hier eine wichtige Säule dar.
Der BDEW setzt sich deshalb dafür ein, diese Maßnahmen aus dem Monitoring-Bericht im Rahmen einer umfassenden Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes mit einer parallelen Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans mit Priorität umzusetzen:
• Reduzierung der Bebauungsdichte in der Nordsee - auf deutlich unter 10 MW/km2 sowie die Kooperation mit Nachbarländern für Ersatzflächen, um auf zukünftigen Flächen wieder circa 4.000 Volllaststunden zu erreichen und somit die Kosteneffizienz signifikant zu erhöhen;
• Einführung zweiseitiger Contracts-for-Difference (anstelle der gleitenden Marktprämie) bei gleichzeitiger Offenhaltung der Möglichkeit eines rein PPA-getriebenen Ausbaus;
• Volkswirtschaftlich sinnvolle Ausgestaltung von Überbauung und Erhöhung der Netzanbindungskapazität unter aktiver Einbindung der Branche in Form eines Branchen-Dialogs
• Koordinierte Verlängerung der Betriebszeiten bestehender Offshore-Windparks in Clustern um bis zu zehn Jahre, wodurch laut einer neuen Studie des Fraunhofer IWES die Stromerträge um bis zu zehn Prozent erhöht, die Systemkosten um bis zu zehn Prozent gesenkt und der bisher geplante „Ausbaupuffer“ (siehe Monitoring-Bericht) gestrichen werden kann;
• Genehmigung neuer Parks direkt für 35 Jahre (anstatt 25 Jahre) zur Steigerung der Kosteneffizienz, Verteilung der Netzkosten auf längeren Zeitraum und Entlastung der Lieferketten;
• Überarbeitung der Realisierungsfristen und Pönalisierung, um die Vorgaben praxistauglicher zu gestalten – insbesondere für große Projekte;
• Erhalt regulatorischer Flexibilität im Flächenentwicklungsplan, um etwa Offshore-Elektrolyse mit kombinierten Strom- und Wasserstoff-Anbindungen zu ermöglichen.
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Katja Sandscheper, Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0
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