Aussetzung des Familiennachzugs: Bedenkliche Symbolpolitik!
(Berlin) - Der Bundestag hat am Freitag die Möglichkeit des Familiennachzugs von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter für zwei Jahre ausgesetzt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert das scharf: Vor allem die unechte Rückwirkung auf bereits laufende Visaverfahren verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Statement von Rechtsanwalt Christoph Tometten, Mitglied im Ausschuss Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
„Die Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten machen nur einen Bruchteil derjenigen aus, die über den Familiennachzug nach Deutschland kommen. Diese Maßnahme erweckt also den Anschein, eine rein symbolische Abschreckungstaktik zu verfolgen. Dabei ist die Familienzusammenführung erwiesenermaßen ein integrationsförderndes und kostensenkendes Instrument.
Die vorgesehene Rückwirkung der Aussetzung auf laufende Verfahren kann aus unserer Sicht nicht standhalten. Im Verwaltungsverfahren objektiv bereits entstandene Ansprüche können nicht durch Gesetzesänderung nachträglich vernichtet werden. Das ist ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520