Ausweitung ausschreibungsfreier Vergaben muss gestoppt werden / BDE kritisiert Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts
(Berlin) - Die Bundesregierung plant derzeit ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Ein entsprechender Kabinettsentwurf wurde in der letzten Woche veröffentlicht. Der aktuelle Entwurf sieht eine deutliche Ausweitung ausschreibungsfreier Vergaben zugunsten interkommunaler Kooperationen vor.
Diese Regelung, die auf einem seinerzeit nicht realisierten Referentenentwurf der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2005 basiert, wird vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. strikt abgelehnt und heftig kritisiert. Denn sie richtet sich ganz offenkundig gegen die Privatwirtschaft in Deutschland.
Schon ausschreibungsfreie Vergaben von Kommunen an eigene kommunale Unternehmen behindern einen fairen Wettbewerb. Eine darüber hinausgehende ausschreibungsfreie Beauftragung anderer kommunaler Unternehmen - wie sie im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen ist - schließt jedoch Wettbewerb völlig aus und macht die Chancen privater Unternehmen zunichte.
Die geplante Regelung verstößt zudem gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, wie der EuGH in den vergangenen Jahren mehrfach in Vergleichsfällen entschieden hat, weil die enge Kontrolle des Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist.
Der BDE appelliert an die Bundesregierung, die Pläne zur Ausweitung ausschreibungsfreier Vergaben zugunsten von interkommunalen Kooperationen aufzugeben und stattdessen für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen kommunalen und privaten Unternehmen zu sorgen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
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