Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

Ausweitung von DNA-Analysen: Kripo-Gewerkschaft unterstützt Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern

(Birkenwerder) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) begrüßt den Vorstoß des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Gottfried Timm, DNA-Analysen zur normalen erkennungsdienstlichen Maßnahme zu machen und die Entnahme einer Speichelprobe und deren Untersuchung beim Beschuldigten damit der Abnahme von Fingerabdrücken und der Fertigung eines Täterlichtbildes gleichzusetzen.

Dazu erklärte der Stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende Wolfgang Bauch am Wochenende:

„Die Front der SPD-Bundes- und Landespolitiker, die diese längst überfällige Sichtweise befürworten wächst erfreulicherweise stetig an. Damit könnte der Durchbruch für eine effizientere Verbrechensbekämpfung, verbunden mit einer Entlastung von Polizei und Justiz von unnötiger Bürokratie bevorstehen.“

Zuletzt hatten sich u.a. der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz und der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Fritz Behrens für eine solche – vom BDK seit langem angemahnte – Verfahrensweise, die eine Änderung der Strafprozessordnung erfordert, ausgesprochen. Die Forderungen der Kriminalpraktiker werden von den Innenpolitikern der Union seit langem unterstützt. Bauch abschließend: „Es ist an der Zeit, dass Bündnis90/DieGrünen und die FDP ihre von grundlosem Misstrauen gegenüber der Polizei getragene ideologische Blockadehaltung aufgeben.“

Die Grundlagen

Die DNA-Analyse, die Erstellung eines sog. genetischen Fingerabdrucks, wurde in Deutschland 1990 bundesweit in die forensische Praxis eingeführt. Sie hat sich als ein unverzichtbares, treffsicheres und hoch zuverlässiges Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten erwiesen, insbesondere seit im April 1998 beim BKA eine DNA-Analysedatei eingerichtet wurde Nicht zu Unrecht wird die DNA-Analyse als Meilenstein in der Kriminalistik bezeichnet.

Im Rahmen der DNA-Analyse wird der sog. "nicht codierte" Teil der DNA (DNS - Desoxyribonukleinsäure, üblicherweise DNA - A für acid) untersucht. Es handelt sich um den Teil, der keine Erbanlagen, wie z.B. Aussehen, körperliche Eigenschaften oder Anlagen für bestimmte Krankheiten, enthält. Das jeweils festgestellte DNA-Profil ist mit der Einzigartigkeit eines Fingerabdrucks vergleichbar. Während beim Fingerabdruck die Linienmuster der Fingerkuppen verglichen werden, sind es beim DNA-Profil die unverwechselbaren Eigenschaften der Erbmasse. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine über die DNA-Analyse identifizierte Person Verursacher einer Spur bzw. Täter war, beträgt 1 : 950.000.000. Unter mindestens 950 Mio. Menschen befindet sich also kein zweiter mit den durch eine DNA-Analyse festgestellten Merkmalen.

Um ein DNA-Profil zu erstellen, reichen aufgrund der Weiterentwicklung der DNA-Analytik heute schon kleinste Blutspuren, winzige Hautschuppen und Speichelanhaftungen an einer weggeworfenen Zigarettenkippe oder unter der Briefmarke eines Erpresserbriefes. Der genetische Fingerabdruck hat die kriminalistische Arbeit damit in bahnbrechender Weise verändert. Selbst Täter, die sorgfältig auf die Vermeidung von Fingerabdrücken oder anderen Spuren bedacht sind, können Haare oder andere Mini-Partikel verlieren. Dies kann mittlerweile ausreichen, um die Ermittler bei der Aufklärung einer Straftat entscheidend voranzubringen.

Um dies zu erreichen, wurde auch die Technik im Landeskriminalamt (LKA) kontinuierlich ausgebaut. Das dortige Labor verfügt mittlerweile über vier DNA-Sequenzer, die dazu dienen, den Auswertungsprozess zu automatisieren. Mit der Auswertung von DNA-Spuren ist im LKA hochqualifiziertes Personal (zwei Wissenschaftler und vier technische Assistentinnen) beschäftigt. Insgesamt werden in diesem Jahr über 400.000 Euro an Haushaltsmitteln allein für den Bereich der DNA-Analyse eingesetzt.

Statistische Angaben

Der Bestand an Datensätzen in der DNA-Analysedatei beim BKA hat sich in den letzten zwei Jahren fast verdoppelt. Waren es Ende 2001 noch rund 164.000 Datensätze, so sind aktuell (Stand: 24.09.2003) bereits 305.638 Datensätze des Bundes und der Länder eingestellt worden, davon 261.281 Personen- und 44.357 Spurendatensätze. Damit konnte allein im Jahr 2002 bundesweit insgesamt über 3.000 Diebstahlsdelikte, 250 Raubtaten und Erpressungen, 135 Sexualstraftaten und 66 Tötungsdelikte aufgeklärt werden. In Mecklenburg-Vorpommern wird die DNA-Analyse seit 1995 im LKA angewandt. Unser Bundesland hat bislang 3.877 Personen- und 642 Spurendatensätze, insgesamt also 4.519 Datensätze an die zentrale DNA-Analysedatei übermittelt. Der Abgleich mit den in der DNA-Analysedatei erfassten Datensätzen erbrachte bislang 165 positive Ergebnisse. In 51 Fällen konnte eine offene Spur einer registrierten Person, in 44 Fällen eine bereits erfasste Spur einer bis dahin nicht registrierten Person zugeordnet werden. Darüber hinaus konnten in 70 Fällen Übereinstimmungen zwischen verschiedenen Spuren und damit Zusammenhänge zwischen verschiedenen Taten festgestellt werden.

Fallbeispiele

Viele Ermittlungserfolge wären ohne die DNA-Analysedatei nicht möglich gewesen. Selbst schwerste Verbrechen, die Jahre zurückliegen, lassen sich mit ihrer Hilfe aufklären. Hier einige aktuelle Beispiele:

- Im Mai 2002 wurde in Rostock eine junge Frau durch einen unbekannten Täter bedroht und zu sexuellen Handlungen genötigt. Danach entwendete er ihr Bargeld und flüchtete. Die Ermittlungen und öffentlichen Fahndungen führten nicht zum Erfolg. Die an der Kleidung der Frau aufgefundenen biologischen Spuren wurden gesichert und analysiert. Als der Täter im Juni 2002 nach einem Raub in Kiel festgenommen werden konnte, wurde von ihm eine Speichelprobe genommen. Durch Vergleich mit den in der DNA-Analyse-Datei gespeicherten Daten konnte ihm die Tat in Rostock zweifelsfrei nachgewiesen werden.

- Im Jahr 2001 wurden zu einer mehrfach wegen Kfz-Diebstahls vorbestraften Person DNA-Material erhoben. Die Recherche in der Datenbank führte zur Übereinstimmung mit bereits vorliegendem Spurenmaterial aus einer gemeinschaftlich mit anderen begangenen sexuellen Nötigung in Greiswald aus dem Jahr 1999.

- Ebenfalls im Jahr 2001 wurde u.a. auch das DNA-Ergebnis einer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraften Person in die Datenbank eingestellt. In weiterer Folge konnte damit ein besonders schwerer Diebstahl aus dem Jahr 1998 in Wismar aufgeklärt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

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