Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Automatisierter Kontoabruf tritt in Kraft / Bund der Steuerzahler fordert gesetzliche Nachbesserungen und Abgeltungssteuer auf Zinsen

(Berlin) - Anlässlich des Inkrafttretens des automatisierten Kontoabrufs zum 1. April mahnt der Bund der Steuerzahler gesetzliche Nachbesserungen an. „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren zum Kontoabruf hat gezeigt, dass es dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf gibt“, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke. „Die Karlsruher Richter haben die Verschiebung des Kontoabrufs nur deshalb nicht angeordnet, weil die Finanzverwaltung quasi in letzter Minute noch in einer Verwaltungsanweisung Präzisierungen und Zugriffsvoraussetzungen festgelegt hat.“

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung war überhaupt erst nach massiver öffentlicher Kritik und erst etwa 15 Monate nach Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit geändert worden. In der Verwaltungsanweisung ist nun detailliert geregelt, dass die Kontoabfrage in der Regel weder geheim noch massenhaft oder „ins Blaue hinein“ erfolgen darf. „Damit stehen wir vor einer ganz anderen Situation als noch zu Jahresbeginn, als ein umfangreicher und zudem praktisch unkontrollierter, geheimer Datenabgleich drohte. Die Verwaltungsanweisung muss jetzt umgehend Eingang in die gesetzlichen Regelungen finden. Dazu ist eine Änderung der Abgabenordnung notwendig“, so Däke weiter.

Steuerzahler können und sollten in Zukunft ganz genau kontrollieren, ob in ihrem Fall ein Datenabruf stattgefunden hat und ob sie vorab befragt oder informiert worden sind. Ergeben sich Zweifel an der Vorgehensweise der Finanzämter oder anderer Behörden, kann diese gerichtlich überprüft werden. „Die Regierungsverantwortlichen sollten sich endlich zu einer Abgeltungssteuer auf Zinserträge durchringen. Damit wären die umfangreichen Kontrollmechanismen, die Steuerzahler, Banken und auch Finanzbehörden belasten, weitgehend überflüssig und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Französische Str. 9-12, 10117 Berlin Telefon: 030/2593960, Telefax: 030/25939625

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