Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

AWO begrüßt Vorschläge der Zuwanderungskommission

(Bonn) - Die Zuwanderungskommission hat nach Ansicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) beachtliche Arbeit geleistet und die Weichen gestellt für eine Wende in der Migrations- und Integrationspolitik.

"An einigen Stellen hätten wir uns allerdings mehr Mut zu konstruktiven Lösungen gewünscht", sagte der AWO-Bundesvorsitzender Manfred Ragati in einer ersten Einschätzung zur Vorlage des Berichtes am 4. Juli 2001.

Das wichtigste Ergebnis der Kommission ist, dass sie Abschied von dem Dogma nimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Einwanderungsland ist. Die Kommission leitet damit eine Abkehr ein: weg von einer Politik des Abschottens und Ausgrenzens hin zum Aufnehmen und Annehmen. Diesen Perspektivwechsel muss nun die Politik gestalten und diese Chance darf abseits aller sonstigen politischen Grabenkämpfe nicht vertan werden. "Eine offen und positiv gestaltete Einwanderungspolitik ist auch das wirksamste Mittel gegen Rassismus und Gewalt gegen Einwanderer", sagte Ragati.

Es bleiben aus Sicht der AWO zentrale Konfliktfelder erkennbar, die noch gelöst werden müssen:

Familienzusammenführung
Die Zuwanderungskommission konnte sich nicht dazu durchringen, eine eindeutige Empfehlung für die Heraufsetzung des Nachzugsalters auf 18 Jahre abzugeben.

Aufgrund der fast 40-jährigen praktischen Erfahrungen in der Integrationsarbeit schlägt die AWO vor:

Das Nachzugsalter wird auf 18 Jahre angehoben; Das Nachzugsalter darf keine feste Ausschlussfrist sein, sondern kann durch den Abschluss einer qualifizierten Ausbildung im Herkunftsland aufgehoben werden.

In der Praxis verhindert eine Fristsetzung, dass Kinder von Migranten im Herkunftsland eine schulische oder berufliche Ausbildung im Herkunftsland abschließen können.

Dieser Vorschlag entspricht den Vorstellungen der Zuwanderungskommission zum "Wettbewerb um die besten Köpfe".


Nichtstaatliche und geschlechtliche Verfolgung

Die Zuwanderungskommission anerkennt die Schutzwürdigkeit dieser Flüchtlinge, hat aber kein eindeutiges Votum zu ihrem Schutz abgegeben. Nach Ansicht der AWO ist die Schutzgewährung unmittelbar aus der Genfer Flüchtlingskonvention abzuleiten und entspricht den europäischen Standards in Fragen der Menschenrechte. Der Gesetzgeber sollte sich nicht außerhalb der europäischen Normen stellen.


Integration

Die AWO begrüßt die Forderungen der Zuwanderungskommission nach einem verbindlichen Integrationsangebot. Allerdings lässt sie offen, welche finanziellen Mittel für Integration sie für erforderlich hält. Die Aussagen der Kommission in dieser zentralen Frage sind allzu vage.

Die AWO fordert eine Integrationsrichtlinie, in der Integrationsaufgaben und deren Finanzierung für Bund, Länder und Gemeinden festgelegt werden. Die Empfehlung, die Zuständigkeit des Bundes für Neuzuwanderer festzulegen, entspricht dem Konzept der AWO. Dieser Ansatz kann aber nur erfolgreich sein, wenn gleichzeitig festgelegt wird, für welche Aufgaben Länder und Gemeinden zuständig sind.


Europäisierung

Künftige Zuwanderungsregelungen müssen in ein einheitliches europäisches System passen. Die Gestaltung der Einwanderungspolitik ist seit dem Vertrag von Amsterdam keine nationalstaatliche Angelegenheit mehr. Migrationspolitik ist ein Element europäischer Innenpolitik.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO) Oppelner Str. 130 53119 Bonn Telefon: 0228/66850 Telefax: 0228/66852 09

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