Pressemitteilung | Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)

b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V. fordert Korrektur bei der Abgeltungsteuer

(Berlin) - Durch eine gesetzliche Vorgabe zur Unternehmensteuerreform wurde ab 2009 die Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte eingeführt. Durch eine Abgeltungsteuer mit 25 Prozent erledigt sich die Versteuerung zum persönlichen Steuersatz, der bis zu 45 Prozent betragen kann.

Allerdings können Bankkunden nur dann den niedrigeren Steuersatz nutzen, wenn beim gleichen Institut kein Kredit auf ihren Namen läuft („Back-to-Back-Finanzierungen“). Wer dagegen Anlagen und Darlehen bei ein und derselben Bank unterhält, muss die Kapitalanlage mit dem persönlichen Steuersatz in der Einkommensteuererklärung versteuern. Das führt faktisch dazu, dass Kunden gezwungen werden, die Hausbank zu wechseln, um so Kreditvergabe und Kapitalanlage auseinander zu ziehen. Das kann zu Zinsvereinbarungen führen, die im Schuldbereich weitaus höher liegen, als die Angebote der Hausbank vorgeben. Zusätzlicher bürokratischer Aufwand muss eingeplant werden, der z. B. durch den Wechsel der Bank oder Vorlage zusätzlicher Unterlagen und Bestätigungen entsteht. Ansonsten muss die Abgabeverpflichtung einer Steuererklärung in Kauf genommen werden.

Der b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V. fordert die Bundesregierung deshalb auf, diese Neuregelung noch vor dem Inkrafttreten zu korrigieren.

Es kann nicht Sinn und Zweck einer vermeintlichen Vereinfachungsregelung sein, dass eine Vielzahl von Bürger dazu gezwungen wird, private Dispositionen umzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.) Daniela Zeller, Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 19, 10117 Berlin Telefon: () , Telefax: () 20912940

(el)

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