Bachelor qualifiziert nicht für Beruf des Richters oder Anwalts / Anwaltverein, Juristen-Fakultätentag und Hochschulverband zur Zukunft der Juristenausbildung
(Berlin) - Ein grundständiges dreijähriges Bachelorstudium qualifiziert nicht zum Beruf des Richters oder des Rechtsanwalts. Dieser Auffassung sind der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Juristen-Fakultätentag (DJFT) und der Deutsche Hochschulverband (DHV). Sie ziehen damit die Bilanz einer Fachtagung mit dem Titel Der Bologna-Prozeß und die Juristenausbildung in Deutschland, die am heutigen Donnerstag in Berlin stattgefunden hat. Zwar teilten auch die drei Organisationen die mit dem so genannten Bologna-Prozess verbundenen Ziele wie die Einführung eines Studiensystems mit leichter vergleichbaren Abschlüssen und die Überwindung von Mobilitätshindernissen; wenn der Bologna-Prozess aber so umgesetzt werde, dass auf ein berufsfeldbezogenes ein wissenschaftliches Studium folge, sei das möglicherweise für eine Reihe von Berufen durchführbar und sinnvoll; in den Rechtswissenschaften jedoch sei kein klassisch-juristisches Berufsbild erkennbar, für das ein Bachelor-Abschluß nach dreijährigem grundständigem Studium qualifiziere. Für den Beruf des Richters oder des Rechtsanwalts sei zwingend entweder ein universitärer Masterabschluss oder allenfalls ein vierjähriges Bachelor-Studium erforderlich, wobei die Ressortzuständigkeit der Justizverwaltung gewahrt werden müsse.
Die Absolventen eines dreijährigen Studiums würden dem Arbeitsmarkt zwar als vergleichsweise kostengünstige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Qualitätsanspruch, der von den Bürgern an die Ausübenden der klassischen juristischen Berufe gestellt werde, würde dadurch aber auf ein bedenkliches Maß reduziert werden. Es sei schlicht nicht möglich, in einem dreijährigen Basisstudium sowohl eine solide wissenschaftliche Grundausbildung als auch eine spezifische Berufsbefähigung zu vermitteln.
DAV, DJFT und DHV erinnerten Bund und Länder an ihr Versprechen, für Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich der staatlich geregelten Studiengänge - wozu die Jurisprudenz gehört - besondere Regelungen vorzusehen und forderten die Länder auf, dies bei einer möglichen Umstellung zu beachten.
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Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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