Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

bad e.V. begrüßt grundsätzlich Initiative zur Schaffung eines Landesheimgesetzes für NRW

(Essen) - Am 27. März 2007 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett Eckpunkte für ein eigenes Landespflegegesetz verabschiedet. Diese sollen nach Ansicht des Sozialministers Karl-Josef Laumann als Diskussionsgrundlage für die Schaffung eines Gesetzes dienen, das den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht wird, als dies heute der Fall ist.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt die Verabschiedung der Eckpunkte für ein eigenes Landesheimgesetz in Nordrhein-Westfalen. „Insbesondere der allgemeinen Zielrichtung: `weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität, Praxisnähe und Effizienz´ kann aus unserer Sicht nur zugestimmt werden.“ so Gunnar Michelchen, stationärer Geschäftsführer des bad e.V. in Essen. „Den Ankündigungen, dass das zukünftige Landespflegegesetz die Koordination der vielfältigen Kontrollen der Heime verbessern, die Rechtssicherheit für neue Wohnformen erhöhen und bauliche und personelle Anforderungen aktualisieren will, steht der bad e.V. uneingeschränkt positiv gegenüber. Auch die angestrebte landesweite Vereinheitlichung des Heimrechtes durch die Verlagerung des Heimrechtes von der kommunalen Ebene als Selbstverwaltungsaufgabe in den Bereich der Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, ist ausdrücklich zu begrüßen.“ ergänzt Michael Siering, Geschäftsführer des bad-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.

Es besteht bei den Eckpunkten aber auch Grund zur Kritik. Sofern die Kontrollen der Heimaufsicht zukünftig grundsätzlich unangekündigt erfolgen sollen, muss sich nach Ansicht des bad e.V. darüber Gedanken gemacht werden, welche Prüfbereiche bei solchen Kontrollen tatsächlich sinnvoll überwacht werden können. „Es ist unbestritten, dass unangekündigte Kontrollen notwendig sind, insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente für eine akute Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner bestehen. Die Entscheidung über angekündigte oder unangekündigte Kontrollen sollte sich aber immer nach dem Grund der Prüfung richten. Ob etwa eine unangemeldete Prüfung notwendig und angemessen ist, um die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften zu überwachen, darf stark bezweifelt werden. Hierbei sollte niemals vergessen werden, dass die heimrechtlichen Begehungen auch immer zu einer Behinderung des Betriebes und zu einer Beunruhigung bei den Bewohnern führen können.“, so Gunnar Michelchen.

Ebenso dürften nach Ansicht des bad e.V. die vorgeschlagene Veröffentlichung der Ergebnisse von heimaufsichtlichen Prüfungen sowohl unter datenschutzrechtlichen, als auch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch sein.

„Angesichts vieler positiver und einiger bedenklicher Ansätze ist es um so wichtiger, dass wir bei der Schaffung eines Landesheimgesetzes gemeinsam im Rahmen eines Diskurses zu einer für Bewohner, Betreiber und allen anderen Involvierten sinnvollen Lösung kommen.“ so Michael Siering abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) Pressestelle Krablerstr. 136, 45326 Essen Telefon: (0201) 354001, Telefax: (0201) 357980

(sh)

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