Baden-Württemberg: bpa-Unterschriftenaktion zum Entwurf der Landesheimbauverordnung stößt auf große Resonanz
(Berlin) - Nur noch Einzelzimmer sieht der Entwurf einer Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg vor, der sich derzeit im Anhörungsverfahren befindet. Bestehenden Einrichtungen soll eine Übergangsfrist von zehn Jahren eingeräumt werden, die nur in Ausnahmefällen auf bis zu 25 Jahre verlängert werden kann.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) wendet sich nicht grundsätzlich gegen eine Weiterentwicklung der bisherigen baulichen Mindeststandards, fordert aber eine verlässliche Bestandsschutzregelung für die bestehenden Einrichtungen. Durch die Abschaffung der Doppelzimmer und die damit einhergehende Reduzierung der Platzzahl entstehen höhere Investitionskosten, die von den Bewohnern oder der Sozialhilfe zu tragen wären. Bestehende Einrichtungen, so das Ergebnis eines vom bpa in Auftrag gegebenen Gutachten des renommierten Architektenbüros Cocon Concept Feddersen Lüdtke Beratung GbR, würden somit teurer als Neubauten und müssten dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen.
Vor diesem Hintergrund hat der bpa seine Mitgliedseinrichtungen zu einer Unterschriftenaktion aufgerufen und Ministerpräsident Günter Oettinger um Unterstützung gebeten. Rund 200 Unterschriften von Betreibern betroffener Pflegeeinrichtungen konnten dem Ministerpräsidenten übergeben werden "Die große Resonanz unter unseren Mitgliedseinrichtungen bestätigt unsere Einschätzung, dass die Auswirkungen der geplanten Verordnung vom Land nicht ausreichend geprüft wurden", kommentierte Rainer Wiesner, Vorsitzender des bpa in Baden-Württemberg, die Unterschriftenaktion.
Die Unterzeichner betonen, dass sie sich durch die geplante Verordnung in ihrer Existenz bedroht sehen. Der bpa appelliert daher an die Landesregierung, den Verordnungsentwurf zu korrigieren: "Die betroffenen Einrichtungen sind ganz überwiegend mittelständische Betriebe, die seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und zur positiven Beschäftigungssituation im Land leisten. Die Verdrängung dieser Einrichtungen kann nicht im Sinne der Landeregierung sein", so Wiesner weiter.
In einer Anhörung am 12. Juni haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände für eine generelle Übergangsfrist von 25 Jahren ausgesprochen. "Die Forderung der Sozialhilfe nach einer regelhaften Übergangsfrist von 25 Jahren geht in die richtige Richtung. Wir freuen uns, dass unsere Argumente nun zunehmend Gehör finden", so Rainer Wiesner abschließend.
Das Gutachten zu den finanziellen Auswirkungen der geplanten Landesheimbauverordnung ist unter http://www.bpa.de/27.html (20. April 2009) abrufbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Herbert Mauel, Geschäftsführer
Friedrichstr. 148, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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