Bäuerinnen erhalten Elterngeld / Elterngeld ohne Ausbau der Kinderbetreuung bleibt hinter den Erwartungen der Familien
(Berlin) - Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) begrüßt den Koalitionskompromiss zum Elterngeld als Entscheidung, die in die richtige Richtung geht, erklärte dlv-Präsidentin Erika Lenz in Berlin. Es ist ein Erfolg für den dlv, dass nun auch die Bäuerinnen, die ein eigenes Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, Anspruch auf das einkommensabhängige Elterngeld haben werden.
Für den Nachweis, dass die Arbeitszeit auf dem landwirtschaftlichen Betrieb wegen der Geburt und Betreuung eines Kindes reduziert wird, hatte der dlv in seinem Schreiben an Familienministerin Dr. Ursula von der Leyen eine Regelung durch Selbsterklärung gefordert, die nun auch in § 9 des Gesetzes aufgenommen wurde. Eine Bäuerin, die kein eigenes Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen kann, erhält das Mindestelterngeld von 300 Euro monatlich. Damit werden die Interessen der Bäuerinnen und aller selbständigen Frauen bei der gesetzgeberischen Umsetzung des Elterngeldes gewahrt, was im ersten Referentenentwurf noch nicht der Fall war.
Erika Lenz betonte aber, dass neben einem Elterngeld erst eine ausreichende Kinderbetreuung zu einer echten Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt. Wenn der Staat durch ein Elterngeld Anreize für die Umsetzung von Kinderwünschen gibt, sollten die Rahmenbedingungen so sein, dass damit auch die beruflichen Chancen junger Frauen und potentieller Mütter gegenüber jungen Männern gleichgestellt werden. Da junge Frauen auf Grund einer möglichen Familienphase häufig nur zeitlich befristete Arbeitsverträge erhalten, würde eine hälftige Teilung der Elternzeit diesen Nachteil auf dem Arbeitsmarkt abmildern. Arbeitgeber müssten zukünftig auch bei Männern davon ausgehen, dass diese eine Elternzeit nehmen. Dies ist kein Eingriff des Staates in die Familienplanung, sondern nur ein positiver Anreiz für die vielen Väter, die bisher nicht die gesellschaftliche Akzeptanz für eine berufliche Auszeit zugunsten einer Familienphase erhalten haben.
Im einzelnen fordert der dlv in einem Positionspapier zur Familie:
1. Das Elterngeld ist – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auf 12 Monate maximale Bezugszeit zu begrenzen. Mehrausgaben von 700 Mio. Euro für die Verlängerung auf 14 Monate sind besser in qualitätsgesicherte, zeitlich flexible und quantitativ ausreichende Kinderbetreuung investiert.
2. Das Angebot des Staates, ein Elterngeld für 12 Monate zu zahlen, soll die Auflage beinhalten, dass jedes Elternteil maximal 6 Monate zuhause bleibt. Das Elterngeld sollte Anreize für berufstätige Paare schaffen, ihre Kinderwünsche umzusetzen.
3. Die rechtliche Eigenschaft des Elterngeldes als Lohnersatzleistung ist – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zu erhalten, um die Bezugsberechtigung auf erwerbstätige Eltern zu beschränken.
4. Von der Einführung eines Mindestelterngeldes ist abzusehen. Für nicht erwerbstätige Eltern, wie z. B. Hausfrauen und -männer und Bezieher von Arbeitslosengeld, ist das Erziehungsgeld beizubehalten und auf 12 Monate zu begrenzen.
5. Um keine falschen Anreize zur Auflösung von Lebens- und Verantwortungsgemeinschaften zu setzen, ist das Elterngeld für Alleinerziehende nicht wie vom Gesetzgeber vorgesehen, für den Gesamtzeitraum beider Eltern zu zahlen.
6. Es sind Steuerkonzepte zu entwickeln, die die Ehen fördern, in der beide Elternteile verdienen, und eine mit der Kinderzahl steigende Entlastung ermöglichen. Dafür muss das geltende Ehegattensplitting auf den Prüfstand gestellt werden.
7. Die steuerliche Absetzbarkeit von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten ist weiter zu verbessern. Der Weg, der mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung beschritten wurde, ist als positiver Ansatz zu werten.
Das Leitbild der ehelichen Familie muss wieder stärker in den Vordergrund gerückt werden, begründete die Präsidentin diese Forderungen der LandFrauen. Gleichzeitig ist dieses Leitbild weiter zu entwickeln, um zukunftsfähig zu sein. Dazu gehört, dass die Erwerbsbeteiligung von Müttern und die Familienbeteiligung von Vätern erhöht werden. Die eigenständige Existenzsicherung von Frauen in Ehe und Familie ist zu verbessern. „Wir brauchen dringend ein positives Bild von der berufstätigen Mutter“, sagte Erika Lenz. Das setze eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf voraus, die nur dadurch erreichbar ist, dass Eltern qualitätsgesicherte, zeitlich flexible und quantitativ ausreichende Kinderbetreuung angeboten wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Lilo Schön, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 284492910, Telefax: (030) 284492919
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