Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

BAG bekräftigt Tarifzuständigkeit von IG Metall bei IBM

(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Dienstag begrüßt, mit der die Tarifzuständigkeit der IG Metall für den IBM-Konzern festgestellt wurde. IBM hatte die Organisationszuständigkeit der IG Metall für die 24.000 Beschäftigten bei IBM Deutschland gerichtlich angegriffen. "Mit dem Beschluss des BAG ist der Versuch der IBM-Unternehmensleitung gescheitert, nach Gutsherrenart über den ihr genehmen Tarifpartner zu bestimmen", erklärte der Justitiar der IG Metall, Peter Hunnekuhl, am Mittwoch in Frankfurt.

Der Erste Senat des BAG hat festgestellt, dass die IG Metall spätestens seit einer Satzungsergänzung 1995 für die Betriebe der IBM-Unternehmen zuständig ist. Das BAG hob damit eine anderslautende Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2004 auf und wies die Anträge mehrerer IBM-Unternehmen ab, die für ihre Betriebe das Fehlen der Tarifzuständigkeit der IG Metall festgestellt wissen wollten. Insbesondere führte das BAG aus, dass die IG Metall aufgrund ihrer Satzung für Beschäftigte im Bereich Informationstechnologie zuständig ist.

Mit der BAG-Entscheidung wird die Wirksamkeit der Vereinbarung vor dem DGB-Schiedsgericht bekräftigt, in der sich IG Metall und ver.di verbindlich darauf verständigt haben, bei IBM eine Tarifgemeinschaft zu bilden. Der Beschluss des BAG ist damit insbesondere auch im Hinblick auf die Integrität des DGB-Schiedsgerichts von Bedeutung. Es werde klargestellt, dass Schiedssprüche und Vereinbarungen vor dem DGB-Schiedsgericht auch für die Arbeitgeberseite verbindlich seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32, 60528 Frankfurt Telefon: 069/6693-0, Telefax: 069/6693-2843

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