Pressemitteilung | Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W)

BAG Wohnungslosenhilfe fordert Priorität für Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030

(Berlin) - Zur Regierungserklärung der neuen Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W):
Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W: „Wir gratulieren der neuen Bauministerin herzlich zu ihrem Amt und wünschen ihr viel Erfolg. Die klare Verpflichtung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 ist ein wichtiges Signal. Angesichts der stark gestiegenen Zahl wohnungsloser Menschen auf mindestens 531.600 braucht es dringend durchgreifende Maßnahmen. Erste Schritte, wie die geplante Änderung der Schonfristregelung bei Mietrückständen, gehen in die richtige Richtung. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Ministerin, um gemeinsam wirksame Lösungen gegen Wohnungsnot und Obdachlosigkeit voranzubringen.“

Verhinderung von Wohnungsverlusten muss Priorität haben

Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W: „Gleichzeitig braucht es über den Koalitionsvertrag hinausgehende Reformen: Eine soziale Mietenpolitik, die Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit ohne zumutbaren Ersatzwohnraum gesetzlich ausschließt, ist überfällig. Klar ist: Die effektivste Maßnahme gegen Wohnungslosigkeit ist, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Wir fordern daher ein verbindliches Bundesförderprogramm zur Prävention von Wohnungsverlusten. Nur wenn präventive Hilfen bundesweit gestärkt, rechtliche Schutzmechanismen verbessert und der soziale Wohnungsbau ausgeweitet werden, kann das Ziel Wohnungslosigkeit überwinden bis 2030 tatsächlich erreicht werden.“

Es braucht eine sozial gerechte Mietenpolitik

Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W: „Die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten für vier Jahre durch die Bundesregierung ist absolut notwendig. Mehrere Reformen in den letzten Jahren haben die Mietpreisbremse effektiver gemacht. Mittlerweile ist sie in angespannten Wohnungsmärkten ein unverzichtbares Instrument zu Begrenzung des akuten Anstiegs der Neuvertragsmieten. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag angedeutet - auf, Ausnahmen von der Mietpreisbremsen etwa bei Kurzzeitvermietungen und möblierten Wohnungen auszuschließen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), Berit Pohns, Pressereferent(in), Waidmannsluster Damm 37, 13509 Berlin, Telefon: 030 2 84 45 37 0

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