Pressemitteilung | Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W)

BAG Wohnungslosenhilfe: Kältehilfe für Wohnungslose ausweiten! / Jetzt handeln, um der gestiegenen Zahl der Wohnungslosen gerecht zu werden

(Bielefeld) - In diesem Winter werden mehr Wohnungslose auf den Straßen leben als in den Jahren zuvor. Deswegen fordert die BAG Wohnungslosenhilfe e.V., der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, dass die Kommunen die Kältehilfe entsprechend hochfahren.

Da es in Deutschland keine Statistik zur Wohnungslosigkeit gibt, muss die BAG W die Zahl der Wohnungslosen schätzen. Laut BAG W ist die Zahl der Wohnungslosen seit 2008 um 10 Prozent auf aktuell 248.000 Personen gestiegen. Insbesondere betroffen sind die sog. alleinstehenden Wohnungslosen, deren Zahl sogar um 15 Prozent gestiegen ist und von denen nun ca. 22.000 ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben. Diese Menschen sind im Winter besonders gefährdet: Nach Kenntnis der BAG W sind in den letzten 20 Jahren (seit 1991) mindestens 272 Wohnungslose erfroren. Sie erfroren im Freien, unter Brücken, auf Parkbänken, in Hauseingängen, Abrisshäusern, in scheinbar sicheren Gartenlauben und sonstigen Unterständen.


Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit

Jede Gemeinde in Deutschland muss Wohnungslose unterbringen. "In unserem Grundgesetz ist jedem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit garantiert und es ist die Aufgabe und Pflicht der Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit dieses Grundrecht zu schützen", erklärte Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W. "Die Städte und Gemeinden müssen ausreichend viele Notunterkünfte bereithalten. Aufgrund der gestiegenen Zahl der Wohnungslosen sollten die Kommunen verstärkt prüfen, ob die getroffenen Vorkehrungen ausreichend sind. Dies betrifft auch die Qualität der Notübernachtungsplätze."

Nach Erfahrung der Wohnungslosenhilfe wird ein Teil der Betroffenen von den Angeboten nicht erreicht. Viele sind physisch und psychisch nicht in der Verfassung sich in Massenunterkünften zu behaupten und sich ggf. gegen Übergriffe und Auseinandersetzungen durchzusetzen. Viele Angebote sind zu weit abgelegen und werden deswegen nicht erreicht, sind zu früh überfüllt, bieten keine Aufenthaltserlaubnis tagsüber und keine sichere Aufbewahrung der Habseligkeiten.


Aufsuchende Hilfeangebote und Notruf 112

Es sei den Kommunen bekannt, dass Betroffene solche Quartiere nicht annehmen, so die BAG W. "Neben sicheren und menschenwürdigen Übernachtungsplätzen muss es großzügig geöffnete Tagesaufenthalte geben. Streetwork und alle weiteren Formen aufsuchender Hilfeangebote können Leben retten. Aufmerksame Mitbürger sollten auf jeden Fall mit der 112 die Polizei verständigen, wenn sie auf einen hilfebedürfigen Wohnungslosen aufmerksam werden", so Thomas Specht

Die Migration von EU-Bürgern, insb. aus den osteuropäischen Mitgliedsstaaten hat in den letzten Jahren zugenommen. Eine immer größer werdende Zahl dieser Menschen landet irgendwann mittellos, wohnungslos und krank auf der Straße. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht jedem Menschen zu - unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Deswegen müssen die Kommunen auch Sorge dafür tragen, dass diese größer werdende Gruppe wohnungsloser Migranten Zugang zu menschenwürdigem Erfrierungsschutz erhält.

In den letzten Jahren hatte es - im Verhältnis zur geschätzten Gesamtzahl der Wohnungslosen - überproportional viele Kälteopfer in Klein- und Mittelstädten gegeben, aber es waren auch wohnungslose Männer in Großstädten wie Berlin, Mannheim, Ulm, Wuppertal, Hamburg, Münster und München erfroren.

Noch immer, so Thomas Specht, sei das Hilfeangebot in vielen Kommunen unzureichend. Oft werde überhaupt kein Hilfeangebot vorgehalten oder der Aufenthalt im Obdachlosenasyl werde rechtswidrig befristet. Es sei den Kommunen bekannt, dass Betroffene sich weigerten, Quartiere mit großen Mehrbettzimmern aufzusuchen, weil sie Angst vor Diebstahl, Gewalt und Schmutz hätten. Für wohnungslose Frauen auf der Straße gebe es längst nicht überall sichere Übernachtungsstellen. Es gebe auch zu wenige Unterbringungsmöglichkeiten für Paare. Andere Wohnungslose blieben in der Kälte, wenn sie ihren Hund nicht mit unterbringen könnten.


Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. bekräftigt deswegen ihre Appelle und Forderungen an die Kommunen:

- Streetwork und andere Formen aufsuchender Arbeit aus- oder aufbauen, um vom Kältetod bedrohte Wohnungslose auf der Straße aufsuchen zu können
- Notrufnummern einrichten bzw. die 112 propagieren, damit Bürger gefährdete Menschen melden können
- Keine menschenunwürdigen Asyle, sondern Ermöglichung eines Mindestmaßes an Privatsphäre und Selbstbestimmung
- Schutz und Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt in den Unterkünften gewährleisten
- Für wohnungslose Frauen muss es die Möglichkeit einer separaten und sicheren Unterbringung geben
- Dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für kleinere Gruppen von Wohnungslosen (auch mit Hunden)
- Großzügige Öffnungszeiten der Unterkünfte, d. h. auch tagsüber und nachts
- Keine Befristung des Aufenthaltes auf wenige Tage pro Monat
- Öffnung von U-Bahnstationen, Bahnhöfen und anderen geeigneten öffentlichen Gebäuden
- Ausreichend viele niedrigschwellige Tagesaufenthalte
- Notfalls zusätzliche Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten, bspw. leerstehenden Gewerbeimmobilien, die beheizbar sind und über sanitäre Einrichtungen verfügen.

An die Bürger und Bürgerinnen appelliert die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. eindringlich: "Seien Sie aufmerksam! Wenn Sie wohnungslose Menschen sehen, die hilflos oder in einer Notsituation sind, setzen Sie die Polizei in Kenntnis, wählen Sie den Notruf 112!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. Dr. Thomas Specht, Geschäftsführer Sudbrackstr. 17, 33611 Bielefeld Telefon: (0521) 14396-0, Telefax: (0521) 14396-19

(cl)

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