Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
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Balance zwischen Datenschutz und Strafverfolgung ist gewährleistet / Kriminalisten fordern Vorratsdatenspeicherung durch Datenschützer

(Rheinbach) - Anlässlich der am 6. Dezember in Karlsruhe stattfindenden Innenministerkonferenz fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) eine pragmatische Herangehensweise an das Thema Vorratsdatenspeicherung. In allen Bereichen schwerster Kriminalität (z.B. Kinderpornografie, Aufruf zu politischen Straftaten, Gewaltverherrlichung oder Betrug) gehört die Nutzung von Festnetztelefon, Mobiltelefon und E-Mailverkehr sowie Internetforen und Internettelephonie zum Einmaleins der Täter. Ihr Tun hinterlässt dabei elektronische Spuren. Erst durch die retrograde Recherche besteht die Chance zur Überführung der Täter. „Der BDK fordert, dass die Vorratdatenspeicherung bei den Datenschützern durchgeführt wird,“ so der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen in Rheinbach. „Diese Verfahrensweise – Datenschützer hüten, Kriminalisten nutzen die Massendaten – ist auch für die unverzichtbare Nutzung der Mautdaten anwendbar.“ Die Diskussion um das Für und Wider der Vorratsdatenspeicherung kann durch diesen Vorschlag beendet werden.

„Kriminalisten wollen nicht willkürlich in selbst gesicherten großen Datenmengen von Kommunikationsdiensten recherchieren, sondern lediglich den Zugriff auf die Daten zum Zwecke der Verfolgung und Verhinderung von Straftaten haben. Unsere Forderung ist pragmatisch – die Balance zwischen Datenschutz, Strafverfolgung und dem Schutz der Bürger vor Straftaten ist durch unseren Vorschlag gewährleistet“ erklärt der Chef des BDK.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Bernd Carstensen, Pressesprecher Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: (03303) 500132, Telefax: (03303) 503070

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