Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Batteriegesetz: bvse begrüßt Gesetzentwurf / Sammlung soll generell qualifizierten Unternehmen offen stehen

(Bonn) - Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

Mit der 1:1-Umsetzung der EG-Batterie-Richtlinie setzt die Bundesregierung in der Gesetzesvorlage auf die bewährten Strukturen der Recyclingsysteme für Altbatterien in Deutschland und möchte auf dieser Basis die Recyclingziele weiterentwickeln.

„Vor allem mittelständische Unternehmen sammeln heute – unhabhängig von den jeweiligen Herstellern – Altbatterien und führen sie einer Verwertung zu“, stellt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock fest. Deshalb fordert der bvse, gerade diesen Betrieben, die durch ihre bisherige Arbeit einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der umweltpolitischen Ziele geleistet haben, weiterhin eine faire Zugangschance zum Markt zu ermöglichen, und dieses, wie in der EU-Batterierichtlinie auch vorgesehen, im Gesetz zu verankern.

Aus diesem Grund plädiert Eric Rehbock dafür, das Gesetz durchgängig so zu gestalten, dass auch herstellerunabhängige Unternehmen, also „Dritte“, gleichrangig Batterien sammeln, behandeln und verwerten dürfen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, spricht sich der bvse-Hauptgeschäftsführer in einigen Fällen für eine deutlichere Klarstellung und Definition im Gesetzesvorschlag aus.

Beispielsweise weist der Gesetzentwurf zwar auf die Möglichkeiten der Überlassung von Industrie- und Fahrzeug-Altbatterien an Dritte hin, jedoch ist der Begriff „Dritte“ nicht definiert. Nach Meinung des bvse sollten in der Definition qualitative Anforderungen an die sammelnden Unternehmen gestellt werden, wie die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb sowie eine transparente Nachweisführung über die Sicherstellung der Verwertung und Beseitigung.

Des Weiteren sollte aus umwelt- und wettbewerbspolitischen Gründen den herstellerunabhängigen Unternehmen gestattet werden, neben den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetrieben eigene Sammelstellen für Industrie- und Fahrzeug-Altbatterien einrichten zu dürfen. Mittelständische Unternehmen würden bereits heute über alle erforderlichen Genehmigungen zum Betrieb einer Annahmestelle verfügen. Es wäre fahrlässig, diese gewachsenen Annahmemöglichkeiten außer Acht zu lassen, so Rehbock. Denn gerade kurze Wege lassen eine erhöhte Abgabebereitschaft beim Verbraucher erwarten. Schon deshalb mache es Sinn, das Netz der Sammelstellen zu verdichten, stellt Eric Rehbock in seiner Stellungnahme klar.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

(el)

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