Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Batteriegesetz: bvse für pluralistische Sammel- und Verwertungsstrukturen / Vorliegender Entwurf sollte im Umweltausschuss noch nachgebessert werden

(Bonn/Berlin) - Das Batteriegesetz befindet sich momentan im parlamentarischen Verfahren. Der Umweltausschuss des Bundestages wird sich in seiner Sitzung am 22. April 2009 mit dem Gesetzentwurf erneut befassen.

Für den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Anlass genug, darauf hinzuweisen, dass die Marktstruktur für die Erfassung und Verwertung der Altbatterien in Deutschland sehr stark durch mittelständische Unternehmen geprägt ist.

Diese sammeln herstellerunabhängig an allen denkbaren Anfallstellen (Vertreiber, Behandlungsanlagen, Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Kfz-Werkstätten und Industriebetriebe) Altbatterien und führen diese einer Verwertung zu. Für diese Unternehmen, die bisher einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der bisherigen umweltpolitischen Ziele geleistet haben, ist es von wesentlicher Bedeutung, ob die Vorgaben der EU-Batterierichtlinie im deutschen Recht ihnen weiterhin faire Zugangschancen im Markt bieten.

bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock: "Die vorhandene pluralistische Struktur ist eine entscheidende Stellschraube für den Erfolg der Batteriesammlung und -verwertung in Deutschland. Es ist daher entscheidend, dass diese pluralistische Struktur, an der neben Rücknahmesystemen auch herstellerunabhängige Unternehmen teilnehmen, auch für die Zukunft gesichert wird. "

Kritisch sieht der bvse, dass zunehmend von Herstellerseite versucht wird, den un-abhängigen Zugang zur Sammlung von Fahrzeug- und Industriebatterien zu versperren. Hier spielt eine Rolle, dass auf Seiten der Hersteller von Industrie- und Fahrzeugbatterien eine oligopolistische Marktstruktur vorzufinden sei. Derzeit beherrschen im Wesentlichen lediglich zwei Hersteller mit einem gemeinsamen Marktanteil von ca. 2/3 den deutschen Markt für Fahrzeugbatterien. Im Industriebatteriebereich dominieren drei Batteriehersteller den deutschen Markt mit einem Marktanteil von 80 Prozent. Die europäischen Marktverhältnisse stellen sich ähnlich dar.

Wird von den Herstellern gegenüber den Vertreibern nicht rechtlicher, aber wirtschaftlicher Zwang zur Rückgabe der Fahrzeug- und Industriebatterien an sie selbst ausgeübt, so der bvse, geht aufgrund der bereits bestehenden oligopolistischen Marktstruktur die derzeit noch bestehende und funktionierende Entsorgungspluralität komplett verloren.

Der bvse befürchtet nach eigener Aussage, dass wirtschaftlicher Zwang insbesondere durch bestimmte Praktiken einer Koppelung des Verkaufs von Neubatterien mit der Zurücknahme von Altbatterien praktiziert werden könnte. Dies sei etwa der Fall, wenn der Hersteller den Verkauf neuer Batterien von der Rückgabe von Altbatterien abhängig mache. Weiterhin könnte herstellerseitig das Angebot der Neubatterie mit einer Prämie für die Rückgabe gekoppelt werden. Der Händler hätte dann aufgrund der hohen Prämie wirtschaftlich keine andere Wahl, als die Altbatterien dem Hersteller zurück zu geben.

Dies zeichne sich bereits heute ab, indem von Herstellerseite mit einer so genannten Umweltprämie der wirtschaftliche Anreiz dafür gesetzt werde, die alten Batterien direkt an den Hersteller wieder zurück zu geben.

Rehbock: "Mit derartigen Kopplungspraktiken wären indes für die zahlreichen zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe, die herstellerunabhängig sammeln und verwerten, der bisherige freie Zugang zu den Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien faktisch versperrt. Zum Schutz dieser mittelständisch strukturierten Marktteilnehmer müssen derartige Methoden von vornherein verhindert werden. Die betroffenen Marktteilnehmer dürfen dabei nicht nur auf eine nachgelagerte kartellrechtliche Kontrolle verwiesen werden. Wir schlagen daher vor, § 8 Abs. 3 um einen Satz 2 des Gesetzesentwurfes zu ergänzen, der verbietet, dass die Hersteller die unabhängigen Unternehmen bezüglich Rücknahme und Verwertung durch wirtschaftlichen Zwang behindern."

Aus umwelt- und wettbewerbspolitischen Gründen sollte es darüber hinaus auch gewerblichen Altbatterieentsorgern ermöglicht werden, Sammelstellen für Fahrzeugbatterien einzurichten. "Mittelständische, entsprechend zertifzierte Entsorgungsunternehmen verfügen bereits über alle erforderlichen Genehmigungen zum Betrieb einer Annahmestelle. Für sie muss es einen fairen Marktzugang geben. Sie sind deshalb unbedingt in das Sammelsystem einzubinden", forderte Rehbock. Die vorgenommene Differenzierung, dass sie zwar Industrie-Altbatterien sammeln dürfen, Fahrzeug-Altbatterien hingegen nicht, leuchtet nach Meinung des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. nicht ein. Von daher sei es geboten, den Gesetzesentwurf in § 11 Absatz 3 so zu ergänzen, dass Fahrzeugbatterien auch über gewerbliche Altbatterieentsorger erfasst werden dürfen.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

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