Bauernverband zum Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung am 1. Mai 2020 / Rukwied: Bedarfsgerechte Düngung muss weiter möglich sein!
(Berlin) - Anlässlich der Verkündung der neuen Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt und dem Inkrafttreten des neuen Düngerechts am 1. Mai 2020 betont der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, dass die Landwirtschaft auch in den aktuellen Krisenzeiten für sauberes Trinkwasser stehe. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Grundwasserqualität und Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln gegeneinander ausgespielt werden. Obwohl eine bedarfsgerechte Düngung und der Schutz des Grundwassers kein Widerspruch sind, wurde eine fachlich mangelhafte Verordnung durchgedrückt, die eine bedarfsgerechte Düngung in nitratsensiblen Gebieten verbietet und sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz wirken kann. Das ständige Draufsatteln bei gesetzlichen Auflagen ignoriert die Grenze der Belastbarkeit in den Betrieben. Die neue Düngeverordnung wird Qualität und Menge der Ernten kosten und die Lebensmittelerzeugung in Deutschland schwächen. Zentrale Fragen sind nach wie vor nicht geklärt und wurden von Bund und Ländern in eine neue Verwaltungsvorschrift ausgelagert, die dringend einer praktikablen und sachgerechten Klärung bedürfen. Hierzu gehört die Neuausrichtung und Verdichtung der Nitratmessnetze im Sinne europäischer und nationaler Vergleichbarkeit sowie die exakte und kleinräumige Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete. Die Bundesländer müssen jetzt unverzüglich die Binnendifferenzierung auf den Weg bringen, um Wasserschutzmaßnahmen dort durchzuführen, wo tatsächlich noch Handlungsbedarf besteht. Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibt zudem eine Daueraufgabe und ist zwingend notwendig. Außerdem erwarten wir Lösungen dafür, dass die Betriebe, die fachgerecht und gewässerschonend wirtschaften, auch weiterhin bedarfsgerecht düngen dürfen und von den zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden."
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