Baugewerbe begrüßt Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen
(Berlin) - "Mit der Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze von 250.000 Euro auf 500.000 Euro in den alten Bundesländern ab 1. Juli 2009 und der Beibehaltung der Ist-Versteuerungsgrenze von 500.000 Euro in den neuen Bundesländern über den 31. Dezember 2009 hinaus hat die Regierungskoalition der schwierigen wirtschaftlichen Lage der kleineren mittelständischen Unternehmen Rechnung getragen." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, zu dem entsprechenden Beschluss des Bundestages.
Nach der Beschlussfassung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in dieser Woche soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung am 18./19. Juni 2009 vom Bundestag und am 1. Juli 2009 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Robl weiter: "So wird auf der Grundlage der Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen die Liquidität dieser Unternehmen um 2,25 Mrd. Euro erhöht, da dieses Umsatzsteuervolumen nicht mehr, wie bisher, vorfinanziert werden muss. Dies ist eine sehr gute Nachricht für die Betriebe des Baugewerbes und stellt angesichts der aktuellen finanzpolitischen Situation einen großen Erfolg dar." Der ZDB hatte sich seit langem für eine Erhöhung bzw. Anpassung der Ist-Versteuerungsgrenze eingesetzt.
Die bundesweit einheitliche Ist-Versteuerungsgrenze gilt zunächst bis Ende 2011.
Ab dem Voranmeldungsmonat Juli 2009 müssen Betriebe die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihr Auftraggeber die Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat. "Angesichts von 19 Prozent Mehrwertsteuer und der sich auch gerade aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage deutlich verschlechterten Zahlungsmoral bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung der Liquidität der Betriebe." Erklärte Robl abschließend.
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