Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
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Baugewerbe begrüßt Bundestagsentscheidung zur Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen

(Berlin) - „Die Abzugsmöglichkeit für Handwerkerrechnungen", so Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, "entspricht einer von uns seit langem erhobenen Forderung. Gerade bei kleineren Aufträgen in privaten Haushalten kann diese Maßnahme dazu beitragen, Schwarzarbeit zurückzudrängen und damit dem legalen Bausektor spürbare Impulse zu geben". „Das Baugewerbe verspricht sich von der heute im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom Bundestag beschlossen Regelung einen Impuls zur Belebung der legalen Nachfrage von Bauleistungen,“ so Robl.

Allerdings müssen aus dem Umstand, dass die "schwarze" Erbringung haushaltsnaher handwerklicher Leistungen zwischenzeitlich in unmittelbarer Konkurrenz zur legalen Arbeit steht, weitere Schlussfolgerungen gezogen werden. Allein die nicht gezahlte Mehrwertsteuer bringt dem Schwarzarbeiter einen Vorteil von derzeit 16 Prozent. Hinzu kommen nicht gezahlte Einkommen- und Gewerbesteuer sowie Sozialabgaben. “Angesichts der für 2007 geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer muss der Umfang der Abzugsmöglichkeit in einem zweiten Schritt deutlich aufgestockt werden“, forderte Robl weiter.

„Die Bundesregierung muss zudem einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf bauhandwerkliche Dienstleistungen einführen, wie dies die erst kürzlich verabschiedete EU-Richtlinie erlaubt. Hierdurch könnte die Schwarzarbeit bei haushaltsnahen handwerklichen Leistungen deutlich verringert werden. Für die Bauwirtschaft könnte die Reduzierung der Mehrwertsteuer von 16 Prozent auf 7 Prozent die Grundlage für die Schaffung von bis zu 140.000 Arbeitsplätzen bedeuten.“, so Robl. „Das Deutsche Baugewerbe fordert die Bundesregierung daher nachdrücklich auf, die nur bis zum 31. März 2006 bestehende Möglichkeit zu nutzen, bei der EU die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen zu beantragen.“, so Robl abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 203140, Telefax: (030) 20314419

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