Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
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Baugewerbe begrüßt Kabinettsentscheidung zur Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes

(Frankfurt am Main) - Der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré, Verhandlungsführer der Arbeitgeber der Bauwirtschaft in der letzten Tarifrunde, begrüßte in Berlin die vom Bundeskabinett beschlossene Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes: „Das Saison-Kurzarbeitergeld ist ein Beispiel dafür, wie mit einer innovativen Tarifpolitik und entsprechender Flankierung durch den Gesetzgeber die Arbeitslosenversicherung und damit die Allgemeinheit entlastet und gleichzeitig ein sozialpartnerschaftlich entwickeltes Modell zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit honoriert werden kann. Die Grundlage dafür wurde in Gesprächen mit dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und in den letztjährigen Tarifverhandlungen für das Baugewerbe gelegt, in denen die Beschäftigungssicherung im Vordergrund stand. Mit der Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes kommen wir jetzt im vierten Anlauf nach Abschaffung des Schlechtwettergeldes im Jahre 1995 der ganzjährigen Beschäftigung der Bauarbeiter ein großes Stück näher“, erklärte Dupré in Berlin.

Für diesen „großen Wurf“ sei erst jetzt die Zeit reif gewesen. Dupré betonte einerseits die Kostenneutralität der gesetzlichen Neuregelung für die Arbeitslosenversicherung und andererseits die höhere Flexibilität der Betriebe. Die bisherige Arbeitslosigkeit im Winter habe die Beitragszahler belastet, durch die Sozialkosten bei Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse in der Schlechtwetterzeit sei zudem die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Baubetriebe beeinträchtigt worden; die Verringerung des Jahreseinkommens der Bauarbeiter durch Entlassungen im Winter sei darüber hinaus eine schwere Hypothek für die Tarifverhandlungen gewesen. Vor diesem Hintergrund, so Dupré, entstehe jetzt eine Win-Win-Win-Situation für alle drei Beteiligten (vgl. ZDB-Schaubild): Die Bauarbeiter könnten jetzt auf eine durchgehende Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres hoffen. Die Baubetriebe könnten flexibel auf Arbeitsmangel, Auftragslücken und Schlechtwetter reagieren und die Arbeit kurzfristig und ohne Entlassungen einstellen und wieder aufnehmen. Und: Je mehr diese gesetzliche Neuregelung greife, umso stärker werde die Arbeitslosenversicherung entlastet werden.

Dupré betonte darüber hinaus, dass die in der betrieblichen Praxis weit verbreitete Flexibilisierung der Arbeitszeit durch die Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes nicht eingeschränkt werde. Ganz im Gegenteil: Der Anreiz zum Ansparen von Arbeitszeitguthaben werde vielmehr durch die vorgesehenen ergänzenden Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld erhöht. Für die Arbeitnehmer des Baugewerbes werde es daher in Zukunft noch attraktiver sein, in den Sommermonaten Guthabenstunden für die Schlechtwetterzeit über Arbeitszeitkonten anzusparen. Das Nettoeinkommen bei Auflösung von Arbeitszeitguthaben sei deutlich höher als bei Inanspruchnahme von Lohnersatzleistungen.

In diesen Fällen der Auflösung von Arbeitszeitguthaben werde das neue Saison-Kurzarbeitergeld überhaupt nicht in Anspruch genommen. Nach Auffassung der maßgeblichen Tarifvertragsparteien des Baugewerbes besteht daher sowohl für die Regierungsfraktionen als auch für die Opposition im Deutschen Bundestag aller Grund, dieser Neuregelung zuzustimmen. „Wir rechnen mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit“, erklärte deshalb Frank Dupré.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 203140, Telefax: (030) 20314419

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