Baugewerbe begrüßt Kabinettsentscheidung zur Novellierung des Vergaberechts
(Berlin) - Mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss zur Novellierung des GWB, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Stärkung mittelständischer Unternehmen unternommen. Dies erklärte gestern der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl.
Die sog. Mittelstandsklausel, die Verankerung der Fach- und Teillosvergabe als Regelfall bei öffentlichen Ausschreibungen, stärkt die mittelständischen Bauunternehmen. Diese baugewerblichen Unternehmen erwirtschaften zwei Drittel des Branchenumsatzes, sie beschäftigen drei Viertel der gewerblichen Arbeitnehmer und bilden drei Viertel aller Lehrlinge am Bau aus.
Diese Unternehmen prägen die Wirtschaftskraft ganzer Regionen. Sie müssen bei der öffentlichen Auftragsvergabe berücksichtigt werden; nicht nur, weil sie die Arbeitnehmer vor Ort beschäftigen, Steuern und Abgaben bezahlen, sondern weil nur die Beteiligung des Mittelstands einen ausreichenden und fairen Wettbewerb sicherstellt. Daher brauchen wir faire Vergaberegeln und die Normierung der Fach- und Teillosvergabe als Regelfall. So der ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Eine Fach- und Teillosvergabe fördert die Wirtschaftlichkeit beim öffentlichen Einkauf von Bauprojekten. Dies hat auch z.B. der Bundesrechnungshof bei einer Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen festgestellt. Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Zusammenfassung von Fachlosen regelmäßig Mehrkosten entstehen. Diese Mehrkosten beziffert der Bundesrechnungshof mit einer Spanne von ca. 10 v.H. bis über 20 v.H.
Das deutsche Baugewerbe erwartet nun, dass das GWB zügig beraten und verabschiedet wird.
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Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
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(tr)