Baugewerbe begrüßt Vereinfachung der Generalunternehmerhaftung
(Berlin) - "Die Einbeziehung des Präqualifikationsverfahrens in die Generalunternehmerhaftung wird zu einer Vereinfachung und zu einem Abbau bürokratischer Lasten für die Bauwirtschaft in Deutschland führen", so kommentierte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, den gestrigen (18. Februar 2009) Beschluss des Bundeskabinetts über das "Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze".
Bei der sog. Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft haftet ein Generalunternehmer für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch einen von ihm mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragten Nachunternehmer. Zahlt dieser Nachunternehmer seine Sozialversicherungsbeiträge nicht, haftet hierfür der Hauptunternehmer, wenn er nicht nachweisen kann, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt.
Robl: "Dieser Nachweis erfolgt derzeit durch sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die die Unternehmer bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern mehrmals im Jahr für alle Arbeitnehmer beantragen müssen. Dieses Verfahren verursacht Bürokratiekosten in Höhe von rund 11 Mio. Euro im Jahr." Robl weiter: "Wir begrüßen daher sehr, dass die Bundesregierung mit dem auf Anregung des ZDB nun verabschiedeten Gesetzentwurf zu einem Abbau bürokratischer Lasten in der Bauwirtschaft beiträgt. Denn künftig entfällt die Generalunternehmerhaftung nicht nur bei der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, sondern immer dann, wenn präqualifizierte Bauunternehmen eingesetzt werden. Im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens der Bauwirtschaft wird überprüft, ob ein Betrieb für die öffentliche Vergabe nach der VOB geeignet ist. Der Nachweis der Präqualifikation reicht zukünftig aus, um die Hauptunternehmerhaftung entfallen zu lassen."
"Das ursprünglich nur für das Vergaberecht gedachte Präqualifikationsverfahren wird nun mit der Generalunternehmerhaftung verknüpft und führt zu einer Verringerung der finanziellen und bürokratischen Lasten der Baubetriebe. Die Bundesregierung hat mit dem gestrigen (18. Februar 2009) Kabinettsbeschluss einen weiteren begrüßenswerten Schritt zum Bürokratieabbau gemacht." So Robl abschließend.
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