Baugewerbe: Forderungssicherungsgesetz endlich beschließen!
(Berlin) - Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat über den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes müssen endlich abgeschlossen werden. Seit vielen Jahren werden die dringend erforderlichen Nachbesserungen des verunglückten Gesetzes über die Beschleunigung fälliger Zahlungen diskutiert. Der vom Bundesrat Ende vergangenen Jahres erneut eingebrachte Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes ist bisher im Bundestag eher zögerlich behandelt worden. Der Gesetzgeber ist gefordert, nunmehr zügig die Beratungen zu einem für die baugewerblichen Unternehmer sinnvollen Ergebnis zu bringen. Dies erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin.
Die seit langem bekannten Schwächen des im Mai 2000 in Kraft getretenen Zahlungsbeschleunigungsgesetzes müssen endlich korrigiert werden. Erfreulich ist, dass nun auch die Politik erkannt hat, dass hier Handlungsbedarf besteht., so Robl. Bedauerlich ist nur, dass die Dringlichkeit der Lage offensichtlich unterschätzt wird.
Die über die Jahre zögerliche Behandlung hat dazugeführt, dass zahlreiche baugewerbliche Firmen wegen unberechtigter Zahlungsverzögerungen bis hin zu Forderungsausfällen, gegen die sie sich mit gesetzlichen Mitteln nicht wehren können, in erhebliche Schwierigkeiten gelangten., so Robl weiter. Angesichts von fast 4000 Insolvenzen im Bauhauptgewerbe allein im vergangenen Jahr, denen viele Arbeitsplätze zum Opfer fielen, ist dies nicht nachvollziehbar., so Robl. Der Gesetzgeber ist dringender denn je gefordert, den von der anhaltend schlechten Zahlungsmoral besonders betroffenen mittelständischen Unternehmen des Baugewerbes mit der raschen Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes zu helfen., so Robl abschließend.
Baugewerbe: Forderungssicherungsgesetz endlich beschließen!
Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat über den Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes müssen endlich abgeschlossen werden. Seit vielen Jahren werden die dringend erforderlichen Nachbesserungen des verunglückten Gesetzes über die Beschleunigung fälliger Zahlungen diskutiert. Der vom Bundesrat Ende vergangenen Jahres erneut eingebrachte Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes ist bisher im Bundestag eher zögerlich behandelt worden. Der Gesetzgeber ist gefordert, nunmehr zügig die Beratungen zu einem für die baugewerblichen Unternehmer sinnvollen Ergebnis zu bringen. Dies erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin.
Die seit langem bekannten Schwächen des im Mai 2000 in Kraft getretenen Zahlungsbeschleunigungsgesetzes müssen endlich korrigiert werden. Erfreulich ist, dass nun auch die Politik erkannt hat, dass hier Handlungsbedarf besteht., so Robl. Bedauerlich ist nur, dass die Dringlichkeit der Lage offensichtlich unterschätzt wird.
Die über die Jahre zögerliche Behandlung hat dazugeführt, dass zahlreiche baugewerbliche Firmen wegen unberechtigter Zahlungsverzögerungen bis hin zu Forderungsausfällen, gegen die sie sich mit gesetzlichen Mitteln nicht wehren können, in erhebliche Schwierigkeiten gelangten., so Robl weiter. Angesichts von fast 4000 Insolvenzen im Bauhauptgewerbe allein im vergangenen Jahr, denen viele Arbeitsplätze zum Opfer fielen, ist dies nicht nachvollziehbar., so Robl. Der Gesetzgeber ist dringender denn je gefordert, den von der anhaltend schlechten Zahlungsmoral besonders betroffenen mittelständischen Unternehmen des Baugewerbes mit der raschen Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes zu helfen., so Robl abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin
Telefon: (030) 203140, Telefax: (030) 20314419
(sk)