Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe: Stillstand bei Forderungssicherungsgesetz beenden

(Berlin) - „Der Stillstand bei den Beratungen des Forderungssicherungsgesetzes muss ein Ende haben. Seit nunmehr über zwei Jahren werden die dringend erforderlichen Nachbesserungen des verunglückten Gesetzes über die Beschleunigung fälliger Zahlungen beraten. Der vom Bundesrat befürwortete Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes hängt seit Oktober im Bundestag fest. Wir fragen uns, ob überhaupt ein Interesse daran besteht, die schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber im Baubereich wirksam zu bekämpfen.“ Dies erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, in Berlin.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, zügig die Beratungen zu einem für die baugewerblichen Unternehmer sinnvollen Ende zu bringen. Das Flickwerk, das im Mai 2000 mit dem Zahlungsbeschleunigungsgesetz geschaffen wurde, hat sich in der Praxis, wie vom Baugewerbe schon damals befürchtet, nicht bewährt.

„Das Gesetz ist ein Papiertiger geblieben. Die Bezeichnung „Zahlungsverhinderungsgesetz“ wäre passender gewesen.“, so Robl.

Um so unverständlicher ist es nun, dass die sinnvollen Vorschläge zur Korrektur diese Gesetzes, die sich im Forderungssicherungsgesetz finden, noch immer nicht umgesetzt werden. Seit der ersten Lesung im Bundestag im Oktober liegt das Gesetz „auf Eis“.

„Dieses unnötige Zuwarten hat dazugeführt, dass erneut zahlreiche baugewerbliche Firmen wegen unberechtigten Zahlungsverzögerungen bis hin zu Forderungsausfällen, wogegen sie sich mit gesetzlichen Mitteln nicht wehren können, in erhebliche Schwierigkeiten gelangten.“, so Robl weiter. „Bei mehr als 4000 Insolvenzen im Bauhauptgewerbe allein im vergangenen Jahr, denen viele Arbeitsplätze zum Opfer fielen, ist dies nicht nachvollziehbar.“, so Robl.

„Die von der anhaltend schlechten Zahlungsmoral besonders betroffenen mittelständischen Unternehmen des Baugewerbes können nicht bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet werden., so Robl abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: 030/203140, Telefax: 030/20314419

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