Baurechtsstreitigkeiten risikovoll und teuer / Aktuelle BSB - Umfrage zur Auswertung baurechtlicher Mandate / Fast 42 000 Euro durchschnittlicher Streitwert / Baumängel häufigste Konfliktquelle / Unabhängige Beratung mindert Konfliktrisiko
(Berlin) - Baurechtsstreitigkeiten bergen für Verbraucher ein nicht unerhebliches Risiko und verursachen zumeist beträchtliche Kosten. Das ist das Fazit der Auswertung von 1.800 baurechtlichen Mandaten, die bundesweit von Vertrauensanwälten des BSB betreut wurden.
Wie die aktuelle Analyse offenbarte, beruhen mehr als die Hälfte der gerichtlichen Streitigkeiten auf Konflikten mit Bauträgern, Generalunternehmern oder Generalübernehmern. Architekten sind mit 14 Prozent, Einzelgewerke mit 17 Prozent, Sonderfachleute mit fast 9 Prozent und Versicherungen mit 7 Prozent beteiligt. Dabei geht es mit einem durchschnittlichen Streitwert von 42.000 Euro um hohe Beträge. Die überwiegende Mehrzahl der Rechtsfälle liegt im Streitwert über 5.000 Euro. Das zeigt, dass nicht um Kleinigkeiten gerungen wird.
Häufigste Konfliktquellen für gerichtliche Auseinandersetzungen sind Baumängel - zu 19 Prozent vor der Abnahme und 40 Prozent danach. Vertragsverstöße und Schadenersatzforderungen sind zu 14 Prozent Ursache und Leistungsverweigerungen zu 11,3 Prozent. Streitfälle im Zusammenhang mit Firmeninsolvenzen machen 8,5 Prozent aus.
Erhebliche Kosten ergeben sich aus der Arbeit von Sachverständigen, Gerichten und Anwälten. Laut Umfrage summieren sich die Gutachterkosten auf durchschnittlich rund 3.000 Euro. Die Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) gerichtlicher Verfahren betragen im Durchschnitt 8.000 Euro. Die Kosten selbstständiger Beweisverfahren - die anteilig 39 Prozent ausmachen - belaufen sich durchschnittlich auf 7.000 Euro. Die Kosten außergerichtlicher Verfahren schlagen im Schnitt mit fast 4.000 Euro zu Buche. Nahezu 60 Prozent der Rechtsfälle mussten mit außergerichtlichen und gerichtlichen Sachverständigengutachten untermauert werden.
Dagegen kostet eine Vertragsberatung nur einen Bruchteil und reduziert erheblich das Risiko eines späteren Rechtsstreites.
Der Erfolg gerichtlicher Verfahren ist nicht immer garantiert. Denn nur 59 Prozent der Urteils-verfahren erreichten das von den privaten Bauherren gesetzte Ziel und nur 60 Prozent der Vergleiche. Dabei wurde auch nicht alles in erster Instanz endgültig entschieden. Ein Drittel der Verfahren ging in die zeitaufwändige Berufung.
Hohem Risiko vorbeugen
"Rechtsstreitigkeiten sind für Bauherren eine langwierige, kostenträchtige und nervenaufreibende Angelegenheit", kommentiert Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB und Vertrauensanwalt. "Zumal eine gerichtliche Entscheidung im Sinne der Verbraucher nicht a priori vorausgesetzt werden kann."
Eine Umfrage des BSB ergab demnach auch, dass 29 Prozent der privaten Bauherren das Risiko für Baurechtsstreite hoch einschätzen. Dabei ist die Tatsache zu beachten, dass keine Rechts-schutzversicherung ein solches Verfahrensrisiko absichert. Rund acht Prozent der BSB-Mitglieder waren während der Bauphase oder in der Gewährleistungsfrist in Rechtsstreitigkeiten verwickelt.
Um dem Risiko vorzubeugen, mit seinem Bauvorhaben in eine gerichtliche Auseinandersetzung zu geraten, empfiehlt sich rechtzeitige juristische Beratung und unabhängige fachliche Begleitung der Baumaßnahme. Die Praxis der BSB-Vertrauensanwälte zeigt: Wer als Bauherr noch vor Vertrags-abschluss juristischen Rat sucht, minimiert von vornherein den Konfliktstoff. "Wir checken den Bauvertrag, der ja in der Regel vom Bauunternehmen vorformuliert ist, gründlich auf Ausgewogen-heit, Klarheit und Vollständigkeit", erklärt Rechtsanwalt Peter Mauel. "Wir überprüfen jede Klausel und machen auf Stolperfallen aufmerksam. Kein Verbraucher muss einen Vertrag unterzeichnen, der ihn benachteiligt. Viele Firmen ändern nach unserer Kontrolle noch einmal ihre Bauverträge. Wenn nicht, sind wir als Verbraucherschutzorganisation nach dem Unterlassungsklagesetz auch berechtigt, verbraucherfeindliche Klauseln abzumahnen und notfalls die weitere Verwendung gerichtlich untersagen zu lassen."
Da Baumängel und ihre Beseitigung als Hauptursachen für juristische Streitigkeiten gelten, sollte diesen mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle vorgebeugt werden, wie sie der BSB im Alt- und Neubau für seine Mitglieder bietet. Dafür stehen vom Bauherren-Schutzbund berufene unabhängige Bauherrenberater in einem bundesweit flächendeckenden Beratungsnetzwerk bereit. "Werden Mängel im Ansatz entdeckt und sofort beseitigt, können sie sich nicht zum Konfliktpotenzial entwickeln. Sowohl Bauherren als auch Baufirmen bleibt damit der aufwändige juristische Weg erspart", bestätigt Mauel den Nutzen unabhängiger Beratung.
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