Bausparkassen gegen Diskriminierung bei der Altersvorsorge
(Berlin) - Die deutschen Bausparkassen kommen in einer ersten Bewertung des von Bundesarbeitsminister Riester vorgelegten Entwurfes einer Rentenreform zu einem differenzierten Urteil. Eindeutig positiv ist an dem aktuellen Konzept, dass die Bundesregierung die große Bedeutung von Bausparen und Wohneigentum ohne Abstriche anerkennt, so Andreas J. Zehnder vom Verband der Privaten Bausparkassen und Dr. Hartwig Hamm von der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen in Berlin. Der Fortbestand der Eigenständigkeit von Bauspar-und Wohneigentumsförderung ist auch nach Auffassung der Bausparkassen unverzichtbar.
Die Bausparkassenverbände bedauern jedoch, so die beiden Verbandsgeschäftsführer, dass die Besteuerung der Altersvorsorgeleistungen im Rentenalter nicht erwähnt wird. Damit besteht die Gefahr, dass die Bürger bei ihrer zukünftigen Gestaltung der Altersvorsorge die Rechnung ohne den Wirt machen.
Die Bausparkassen heben hervor, dass alle Daten und Fakten die hohe Bedeutung der entschuldeten Immobilie für die Altersvorsorge beweisen. So liege der Altersvorsorgeffekt des mietfreien Wohnens weit über der Versorgungslücke, die Minister Riester mit seinem Konzept schließen will. Um derzeit durchschnittlich 700 bis 800 DM wird ein Rentnerhaushalt monatlich entlastet, wenn er in den eigenen vier Wänden statt zur Miete wohnt. Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen darüber hinaus, das Haushalte im Wohneigentum im Alter über mehr als zehnmal soviel Vermögen verfügen wie Mieterhaushalte mit gleich hohem Einkommen. Wohneigentümer sind deshalb nur zur Hälfte auf die gesetzliche Rentenversicherung angewiesen, Mieterhaushalte dagegen fast vollständig (nämlich zu 90 Prozent). Aktuelle Umfragen belegen zudem, dass rund 80 Prozent der Deutschen das selbstgenutzte Wohneigentum für eine geeignete Altersvorsorge ansehen. Trotzdem wohnen erst 41 Prozent in den eigenen vier Wänden so wenig wie nirgendwo sonst in der Europäischen Union.
Dabei darf nach Auffassung der deutschen Bausparkassen nicht übersehen werden, dass gerade Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen nur über eine begrenzte Sparfähigkeit verfügen und deshalb eigenverantwortlich ihre Prioritäten setzen können müssen. Individuelle Anlagefreiheit sei deshalb auch künftig eine unverzichtbare Grundforderung. Aber auch eine Diskriminierung von Bausparen und Wohneigentum durch ein Fördergefälle zugunsten der neuen Altersvorsorgeinstrumente kann nicht in Betracht kommen, weil dies für viele Menschen zu verzerrten Anlageentscheidungen führen würde, so die Vertreter der beiden Bausparkassenverbände. Deshalb dürften Umfang und Intensität der Bauspar-und Wohneigentumsförderung nicht hinter dem neuen Förderkonzept zurückbleiben, sondern die Anreize müssten gleichwertig geschaffen sein. Unter diesem Aspekt müsse man sich die Details der Neuregelungen noch sehr genau anschauen.
Wenn die nachgelagerte Besteuerung jetzt nicht geregelt wird, entsteht zumindest optisch eine deutliche Schieflage, die nur durch entsprechende Erhöhungen bei der Bausparförderung korrigiert werden könnte, so Zehnder und Hamm.
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