Pressemitteilung | Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Bauwirtschaft schlägt Alarm: Zügige Nachfolgeregelung für auslaufende Prüfzeugnisse angemahnt!

(Berlin) - "Wir fordern Systemanbieter von Trockenbausystemen wie auch die Bauaufsicht auf, gemeinsam nach einer raschen und umfassenden Lösung im Hinblick auf das Auslaufen der allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse zum 1. April 2014 zu suchen, ansonsten müssen wir das Arbeiten einstellen." So Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, anlässlich der heutigen Pressekonferenz in München.

Zum Sachverhalt:

Im modernen Innenausbau haben sich innovative Trockenbausysteme gerade dort bewährt, wo besondere Brandschutz-und Schallschutzanforderungen an die Konstruktionen gestellt werden.

Viele Systemanbieter haben Trockenbausysteme entwickelt, deren Performance die von genormten Trockenbaukonstruktionen übersteigt. Die brandschutztechnischen Eigenschaften dieser Systeme wurden bislang in allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP´s) geregelt. Aufgrund bauaufsichtlicher Einwendungen wurden die bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP's) bis zum 1.4.2014 befristet.

"Daraus ergibt sich das besondere Problem, dass der Bauherr uns belangen kann, wenn wir solche Materialien einbauen, deren bauaufsichtliches Prüfzeugnis abgelaufen ist, weil das Material dann nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht." Erläuterte Schneider die Problematik.

Mittlerweile haben Gespräche zwischen der Obersten Bauaufsicht und den Materialprüfanstalten mit dem Ergebnis stattgefunden, dass alle Systemhersteller auch nach dem 1.4.2014 bauaufsichtlich geprüfte Trockenbausysteme anbieten können. Allerdings werden die Anwendungsbereiche von einigen Systemen mit den neu-erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen eingeschränkt werden. Für Bauvorhaben, die bis zum 1. April 2014 genehmigt wurden, werden noch die zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse von der Bauaufsicht anerkannt.

Die Leidtragenden dieser Regelungen werden jedoch diejenigen Handwerksunternehmen sein, die nach dem 1. April 2014 leistungsfähige Trockenbausysteme herstellen möchten, die eventuell jedoch über keine gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse verfügen und im Einzelfall durch Gutachten genehmigt werden müssen. "Wir fordern daher alle Beteiligten auf, gemeinsam nach einer raschen Lösung zu suchen, damit innovative Trockenbausysteme auch zukünftig uneingeschränkt rechtssicher bei allen Bauvorhaben verwendet werden können." So der Appell Schneiders an Hersteller und Bauaufsicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Bauwirtschaft, c/o Haus des Deutschen Baugewerbes Monika Bergmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 20314-0, Fax: (030) 20314-419

(cl)

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