Bayerische Landesärztekammer lehnt Brillenvertrieb durch Augenärzte strikt ab
(Düsseldorf) - ZVA. Das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Celle vom 21.12.2006 (13 U 118/06) Augenärzten den Brillenverkauf zu gestatten, wird von der Bayerischen Landesärztekammer strikt abgelehnt. Das teilte die Ärztekammer in einem Schreiben an die Hamburger Wettbewerbszentrale mit. Diese klagt im Auftrag des Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) gegen den Brillenvertrieb durch Augenärzte.
Das Schreiben der Landesärztekammer Bayern zeigt die Ablehnung der Ärzteschaft gegen die gewerblichen Aktivitäten einiger Augenärzte und bestätigt damit die Auffassung des ZVA, dass das Urteil aus Celle rechtlich nicht haltbar ist. Durch diese Rechtsprechung wird die bisherige Rechtsprechung konterkariert, heißt es im Schreiben wörtlich. Die auch vom ZVA kritisierte extreme Auslegung des Gerichtes, der klagende Arzt habe einen hinreichenden Grund für den Verkauf von Brillen, hält die Ärztekammer für nicht tragfähig.
Nach Auffassung der Kammer können nur fachliche Gründe einen solchen hinreichenden Grund für die ärztliche Abgabe von Hilfsmitteln darstellen und nicht etwa Bequemlichkeitsgesichtspunkte, dass sich der Patient einen Weg spart. Das Gericht in Celle hatte als hinreichenden Grund jedoch jede vernünftige Erwägung des Arztes als ausreichende Begründung zur Abgabe einer Korrektionsbrille bewertet.
Der Zentralverband der Augenoptiker bewertet die Auffassung der Bayerischen Ärztekammer als Rückenstärkung bei dem anstehenden Gerichtsverfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA)
Katharina Pawlowski, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 863235-0, Telefax: (0211) 863235-35
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

