Bayerns Hausärzteverband verzichtet auf Verhandlungsmonopol / BDI begrüßt die Rückkehr zur Vernunft
(Wiesbaden) - Das Wahlgeschenk der CSU an den Bayerischen Hausärzteverband, nämlich ein faktisches Verhandlungsmonopol für hausarztzentrierte Verträge nach § 73b SGB V, wird schon vor einer entsprechenden Änderung des Gesetzes von dem Beschenkten nicht wahrgenommen.
An der Ausschreibung eines 73b-Vertrags, der zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, durch die AOK Bayern will sich der Bayerische Hausärzteverband nicht beteiligen, u. a. weil die Kasse von den Bewerbern als Voraussetzung verlangt, auf einen kollektiven Systemausstieg zu verzichten.
Der BDI weist darauf hin, dass ein Systemausstieg auf keinen Fall mit der Teilnahme an einem Versorgungsvertrag nach § 73b innerhalb des Systems zu vereinbaren ist.
Für den Berufsverband Deutscher Internisten ist es besonders wichtig, dass in der Ausschreibung der AOK auf die wichtige Rolle der hausärztlichen Internisten sowie der Kinder- und Jugendärzte für die hausärztliche Versorgung hingewiesen wird. Deren Interessen werden durch den Bayerischen Hausärzteverband nicht vertreten.
Den Rückzug des BHÄV wertet der BDI als Rückkehr zur Vernunft. Damit ist nun der Weg frei für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die nicht nur alle Allgemeinärzte, sondern auch die weiteren Hausärzte vertritt, einen akzeptablen Hausarzt-Vertrag mit der AOK auszuhandeln.
Mit der Ausschreibung will die AOK Bayern ab 1. Januar 2009 eine verbesserte leitlinien-orientierte Patientenversorgung durch Hausärzte sicherstellen. Nun ist vor allem darauf zu achten, die Schwächen des baden-württembergischen AOK-Hausarztvertrags in Bayern zu vermeiden.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Helge Rühl, Geschäftsführer
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50
(el)