Pressemitteilung | BBU e.V. - Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz

BBU-Stellungnahme: Geplante Änderung des Immissionsschutzrechts bedeutet massiven Demokratieabbau für die Bevölkerung

(Bonn/Berlin) - Scharf kritisiert hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) in einer Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) den Entwurf eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten Industrieemissions-Richtlinie.

Das Regelungspaket sieht schwerwiegende Einschnitte bei der Beteiligung der Öffentlichkeit vor, obwohl dies europarechtlich nicht verlangt wird. So soll die Öffentlichkeitsbeteiligung für zahlreiche Anlagen und Anlagenarten abgeschafft werden. Für manche Anlagen soll zukünftig sogar die Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gänzlich entfallen. Der Wegfall der Genehmigungspflicht führt dabei auch zur Reduzierung der materiellen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen.

Der BBU bezeichnet den Entwurf zur Änderung der rechtlichen Regelungen als Geschenk für die Deregulierungslobby. Der Umweltverband fordert, diese Pläne unverzüglich fallen zu lassen und einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des Immissionsschutzrechts vorzulegen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt dazu:
„Der vorgesehene Abbau der Beteiligungsrechte ist ohne Beispiel in der Geschichte des deutschen Immissionsschutzrechts. Damit werden die demokratischen Errungenschaften, die die damalige Bundesregierung mit der Einführung des BImSchG 1974 verbunden hatte, konterkariert. Die Zielsetzung „mehr Demokratie wagen“ wird jetzt durch „mehr Demokratieabbau wagen“ ersetzt. Dabei ist die Begründung für die Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), durch die die Öffentlichkeitsbeteiligung für zahlreiche Anlagen entfällt, fadenscheinig. Angeblich hätten diese Anlagen im Regelfall kein so hohes Beeinträchtigungspotential mehr. Den Beleg hierfür bleibt das Bundes-Umweltministerium nicht nur schuldig.

Stattdessen können durch die Änderung von Schwellenwerten zukünftig sogar bestimmte Anlagen, die unter die Störfall-Verordnung fallen und damit besonders hohes Gefahrenpotential haben, vom Wegfall der Öffentlichkeitsbeteiligung betroffen sein.“

Geradezu zynisch ist es für den BBU, wenn in der Begründung zur Änderung der

4. BImSchV darauf verwiesen wird, dass im Einzelfall eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durch den Vorhabenträger erfolgen könne. Denn es gibt für einen Betreiber keine Pflicht zu deren Durchführung. Und selbst wenn die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, sind die Betroffenen im Gegensatz zur bisherigen Praxis der formellen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch die zuständige Behörde völlig rechtlos.

Damit werden die einzelnen Betroffenen zu Bittstellern gegenüber dem Vorhabenträger. Ihnen werden jegliche Verfahrensrechte verweigert. Weder gibt es einen Anspruch auf eine Einsicht in die Antragsunterlagen, noch die Möglichkeit Einwendungen abzugeben oder Anträge im Rahmen der frühen Bürgerbeteiligung zu stellen. Für den BBU ist dies in keiner Weise akzeptabel.

Oliver Kalusch fasst zusammen: „Wir brauchen im Umweltrecht mehr Transparenz, mehr Öffentlichkeitsbeteiligung und mehr Rechte der Betroffenen. Die vorgesehene Änderung der 4. BImSchV ist der falsche Weg und muss fallen gelassen werden.“

Die Stellungnahme des BBU ist zu finden unter https://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/BBU_BImSchG%20Aenderung_2025.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
BBU e.V. - Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz, Udo Buchholz, Pressereferent(in), Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn, Telefon: 0228 214032

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