Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

BDA: Arbeitsmarktforscher bestätigen BDA-Position zu "Ein-Euro-Jobs"

(Berlin) - Öffentliche Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose dürfen weder reguläre Beschäftigung verdrängen, noch davon abhalten, eine solche aufzunehmen. Sie müssen deshalb zielgerichtet und mit Augenmaß eingesetzt werden. Diese Forderungen der Arbeitgeber werden nun auch von Arbeitsmarktforschern des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit bestätigt, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) heute in Berlin.

Laut BDA kommt auch das IAB in seiner aktuellsten Untersuchung zu den so genannten "Ein-Euro-Jobs" zu dem Ergebnis, dass für eine effektive Aktivierung von Langzeitarbeitslosen eine zeitliche Befristung der Maßnahmen und eine Begrenzung der Höhe des zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlten, pauschalen Aufwendungsersatzes unabdingbar sind. Die Untersuchung des IAB belegt einmal mehr, dass lange Maßnahmen mit unangemessen hohen Mehraufwandsentschädigungen, die eher den Charakter eines zusätzlichen Lohnes neben der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II besitzen, zu vermeiden sind. Andernfalls würden neue Hürden für die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt aufgestellt.

Zwar hat die BDA in der Diskussion um die "Ein-Euro-Jobs" stets betont, dass diese sinnvoll sein können, um die Arbeitsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen zu testen und sie an eine regelmäßige Beschäftigung heranzuführen. Als groß angelegtes "Beschäftigungsprogramm" sind öffentliche Arbeitsgelegenheiten nach Ansicht der BDA aber in jedem Fall völlig ungeeignet. Auch das IAB weist laut BDA in seiner neuesten Untersuchung darauf hin, dass durch einen breit angelegten Einsatz die Gefahr einer Verdrängung regulärer Arbeitsplätze zunimmt. Dies wäre nach Angaben der BDA arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv und ist daher unbedingt zu vermeiden.

Die BDA drängt deshalb darauf, dass bei der Einrichtung von öffentlicher Arbeitsgelegenheiten die gesetzlichen Kriterien der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit strikt eingehalten und vor Ort unter Einbindung von Beiräten mit Arbeitgebervertretern vollständige Transparenz und Kontrolle der Maßnahmen jederzeit gewährleistet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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