Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

BDA: EU-Portabilitätsrichtlinie verteuert und bürokratisiert betriebliche Altersvorsorge

(Berlin) - Die vorgeschlagene EU-Portabilitätsrichtlinie würde die betriebliche Altersvorsorge erheblich verteuern und mit zusätzlicher Bürokratie überziehen. Der Kommissionsvorschlag sollte daher am besten ersatzlos aufgegeben werden. In jedem Fall müssen deutliche Korrekturen erfolgen. Insofern ist die Initiative des Europaabgeordneten Thomas Mann (EVP), dessen Änderungsvorschläge die gravierendsten Folgen des Kommissionsvorschlags beseitigen würden, sehr zu begrüßen, erklärte heute (15. September 2006) die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Mit der vorgeschlagenen Portabilitätsrichtlinie würde die betriebliche Altersvorsorge deutlich an Attraktivität verlieren. Für Arbeitgeber wäre es oftmals nicht mehr lohnend, Mitarbeitern eine Betriebsrente zuzusagen. Damit würde das freiwillige Engagement der Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge fahrlässig gefährdet. Der Schwerpunkt der politischen Aktivitäten muss jedoch auf der weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge liegen und nicht auf einer Portabilitätsrichtlinie, die diesem Ziel entgegensteht.

Besonders schwerwiegend ist der Vorschlag zur Anpassung von Betriebsrentenanwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer. Allein diese Regelung würde die Kosten der Unternehmen für betriebliche Altersvorsorge um bis zu 30 Prozent erhöhen. Auch die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen von 5 auf 2 Jahre ist mit einer weiteren Verteuerung der betrieblichen Altersvorsorge verbunden und entwertet sie darüber hinaus als Instrument der Mitarbeiterbindung. Hinzu kommt, dass der vorgesehene Mitnahmeanspruch von Betriebsrentenanwartschaften bei Unternehmen mit Direktzusagen und Unterstützungskassen zu bedrohlichen Liquiditätsabflüssen führen wird, da die Mittel der betrieblichen Altersvorsorge oftmals im Unternehmen gebunden sind. Dies würde vor allem kleine und mittelständische Unternehmen besonders treffen.

Eine Anwendung der Richtlinie auch auf Altzusagen – wie im Richtlinienvorschlag vorgesehen – würde vor allem denjenigen Unternehmen schaden, die in der Vergangenheit besonders hohe Betriebsrentenzusagen gegeben haben. Zu begrüßen sind daher Vorschläge aus dem Europäischen Parlament, die darauf hinauslaufen, den Anwendungsbereich der Richtlinie zumindest auf Neuzusagen zu beschränken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

(sk)

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