BDA lehnt gesetzliche Mindestlöhne entschieden ab
(Berlin) - Das Präsidium der BDA lehnt gesetzliche Mindestlöhne gleich in welcher Form entschieden ab. Das gilt insbesondere auch für die derzeit diskutierte Ausdehnung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen.
Die Ausweitung des Entsendegesetzes hätte zur Folge, dass untere Tariflöhne branchenbezogen auf Antrag einer Tarifvertragspartei durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu gesetzlichen Mindestlöhnen erklärt werden können. Solche branchenbezogenen Mindestlöhne würden die neuen Zumutbarkeitsregelungen des Hartz IV-Gesetzes in das Gegenteil verkehren, neue Bürokratie hervorrufen, Rechtsunsicherheit und Abgrenzungsprobleme schaffen, vorhandene Arbeitsplätze - vor allem in Ostdeutschland - gefährden oder in Schwarzarbeit verdrängen. Verlierer wären vor allem geringqualifizierte Langzeitarbeitslose.
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