BDE: Ablagerung von Abfällen in Ton- und Kiesgruben konsequent unterbinden
(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. fordert rasche Maßnahmen der Bundesregierung, um Ablagerungen von Abfällen in nicht als Deponien zugelassenen Ton- und Kiesgruben konsequent zu unterbinden.
Nach Ansicht des BDE muss der mit der geplanten Ersatzbaustoffverordnung bereits diskutierte § 12 a der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) schnellstmöglich und, wenn notwendig, losgelöst von der Ersatzbaustoffverordnung, in Kraft gesetzt werden.
Die Regelung sieht vor, dass der Einbau von mineralischen Materialien wie u. a. Schlacken, Bauschutt oder Bergematerial außerhalb bzw. unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht über Festlegung und Kontrolle von Elutionswerten (Nachweis von gelösten organischen Stoffen in Wasser) geregelt wird, um so die Ablagerung geschredderten Hausmülls und weiterer unbehandelter Abfallströme in Ton- und Kiesgruben sowie anderen Tagebauen zu verhindern.
Auf dieser Grundlage wäre es z. B. den Bergbehörden möglich, in den erforderlichen Genehmigungen für die Einbringung von Material in Ton- und Kiesgruben genau festzuschreiben, welche Stoffe nicht eingebracht werden dürfen.
BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith: "Der BDE verfolgt mit großer Sorge, dass aufgrund von Regelungslücken zwischen Abfall-, Berg- und Bodenschutzrecht Abfälle in bergrechtlich genehmigten Anlagen abgelagert werden. Mit der schnellen Verabschiedung des § 12 a würde der Gesetzgeber dem Missbrauch von Ablagerungen einen Riegel vorschieben. Früher erteilte Betriebsplanzulassungen könnten nachträglich geändert oder aufgehoben werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
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