Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE bedauert Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Abfallverbringungsverordnung / Verband spricht sich gegen Rekommunalisierung der Abfallmärkte aus

(Berlin) - Der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat sich enttäuscht über die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Novellierung der Abfallverbringungsverordnung geäußert. Mit ihrem gestrigen (25. Oktober) Votum haben die Abgeordneten eine Weichenstellung für eine Rückführung der Liberalisierung der europäischen Abfallmärkte vorgenommen. „Die bisher erreichte Liberalisierung des Abfallmarktes war erfolgreich und ein Motor für die stetige Anhebung europaweit harmonisierter Umweltstandards“ sagte der Präsident des BDE Peter Hoffmeyer zum Ergebnis der Abstimmung. „Eine Rückführung ist aus ökologischer wie ökonomischer Sicht kontraproduktiv.“

In der Abstimmung fanden sich nicht die erforderlichen Mehrheiten, um die vom Rat eingeführten Beschränkungen der grenzüberschreitenden Verbringung von Verwertungsabfällen zu streichen. Somit unterliegt die Verbringung von gemischten Siedlungsabfällen zur Verwertung nun den gleichen Bedingungen wie die Verbringung solcher Abfälle zur Beseitigung. Für gemischte Siedlungsabfälle gilt damit generell das Näheprinzip und das Autarkieprinzip. Die Mitgliedstaaten sollen die Behandlung künftig national regeln, Verbringung soll vermieden werden.

Als Folge dieser Regelung ist zu befürchten, dass in Deutschland diese Abfälle zukünftig den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. In diesem Sinne äußerte sich der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Dr. Rainer Baake schon Anfang April 2005 auf dem Kasseler Abfallforum, indem er ankündigte, dass künftig alle gemischten Haushaltsabfälle in die Daseinsvorsorge der öffentlichen Hände fallen sollten.

Die Revision der Abfallverbringung wurde von der Bundesregierung dazu genutzt, genau dieses Anliegen voranzutreiben. Eine Kernforderung Deutschlands im Rahmen der Novellierung war, die Sicherung kommunaler Abfallentsorgungsstrukturen zu gewährleisten. Neben der Abschottung der nationalen Märkte wird diese Vorschrift somit offensichtlich dafür benutzt, die Liberalisierung der Abfallmärkte nicht nur zu stoppen, sondern sogar zu rekommunalisieren.

In die gleiche Richtung argumentiert die Bundesregierung bei der in Kürze anstehenden Revision der Abfallrahmenrichtlinie. Erst kürzlich hat sie in einem Schreiben an die Kommission ihre Erwartungen an eine überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie geäußert. So möchte sie die Revision der Abfallrahmenrichtlinie nutzen, den Schutz der öffentlichen Abfallwirtschaftstrukturen zu stärken. Dies würde jedoch eine weitere Einschränkung des Binnenmarktes bedeuten. Gerade der Binnenmarkt war aber immer ein Garant für offene Märkte, von denen insbesondere die Verbraucher profitiert haben. Freie Märkte haben auch in besonderer Weise zur Schaffung von europaweit einheitlichen und hohen Umweltstandards beigetragen.

Aus diesen Gründen wertet der BDE das Anliegen der Bundesregierung äußerst kritisch. „Gerade die deutsche private Entsorgungswirtschaft hat in den letzten Jahren bewiesen, dass sie die Kompetenz besitzt, sämtliche Abfallströme zuverlässig und auf hohem technischem Niveau zu entsorgen“, so Hoffmeyer. „Wir widersprechen nachdrücklich allen Bestrebungen, die in den letzten 20 Jahren so erfolgreiche Liberalisierung des europäischen Abfallmarktes wieder zurückzuführen“. „Offene Märkte und die innovative Kraft der privaten Entsorgungswirtschaft waren und bleiben die Voraussetzung für eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft“, betonte der BDE-Präsident. Ein Rückschritt bei der Liberalisierung der Abfallmärkte sei damit nicht gerechtfertigt. Man werde sich daher auch auf nationaler Ebene aktiv dafür einsetzen, dass diese Regelung nicht dafür benutzt wird, um die Zuordnung der Abfallströme neu zu ordnen und damit eine Rekommunalisierung herbeizuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Gerd Henghuber, Leiter, PR-Öffentlichkeitsarbeit Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

(sk)

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