Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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BDE begrüßt Eckpunkte zur Novellierung der Verpackungsverordnung / „Haushaltsnahe Wertstofferfassung gesichert“ / Nachbesserungsbedarf bei der Quotierung gewerblicher Mengen

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) begrüßt grundsätzlich die heute (28. September 2006) von Matthias Machnig gemeinsam mit den Umweltministerinnen Tanja Gönner (Baden-Württemberg) und Margit Conrad bekannt gegebenen Eckpunkte zur Novellierung der Verpackungsverordnung. „Die Novelle, wie sie jetzt in ihren Konturen erkennbar ist, ist dringend notwendig, um Trittbrettfahrern und falschen Selbstentsorgern das Handwerk zu legen“, sagte der Präsident des BDE Peter Hoffmeyer. Die Novelle sichere die separate Wertstofferfassung. Nachbesserungsbedarf sieht der BDE bei der Quotierung von gewerblichen Mengen, die nach derzeitigen Erkenntnissen entfallen soll.

Ohne eine Novelle wäre nach Überzeugung des Verbands die haushaltsnahe Wertstofferfassung nicht mehr lange zu halten, da in den gelben Tonnen und Säcken zu rund einem Drittel Verpackungen landen, für die es keinen Finanzier gibt. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die „Trittbrettfahrer“, die ihre Verpackungen gar nicht mehr lizenzieren, etwa indem sie sie beim einen dualen System ab-, beim anderen aber nicht mehr anmelden. Ihre Entsorgung zahlen die Ehrlichen, die immer weniger werden. Der BDE begrüßt deshalb die vorgeschlagene Verpflichtung zu Vollständigkeitserklärungen.

Aber auch viele so genannte Selbstentsorger sind in Wahrheit keine, weil die Verpackungen, die sie entsorgen müssten, nicht in ihren Läden zurückgegeben werden, sondern in der haushaltsnahen Wertstofferfassung landen. Der BDE hat sich deshalb von Anfang an dafür ausgesprochen, die Geschäftsfelder der dualen Systeme und der Selbstentsorger klar voneinander zu trennen. Verpackungen, die in privaten Haushalten anfallen, sind nach dem Arbeitspapier des Ministeriums komplett den dualen Systemen zuzuschreiben. Nur bei den gewerblichen Anfallstellen soll in Zukunft Selbstentsorgung stattfinden.

BDE-Präsident Hoffmeyer wertete es als ausgesprochen positiv, dass das Ministerium an der Verpackungsentsorgung durch private Unternehmen festhalte. Im Vorfeld waren immer wieder Forderungen nach einer Rekommunalisierung laut geworden, wonach die Kommunen zumindest die Einsammlung der Verpackungen wieder übernehmen sollten. „Wir haben in den Neunziger Jahren einen Riesenschritt nach vorne gemacht, als wir für Verpackungen Produzentenverantwortung einführten und ihre Sammlung und Entsorgung privaten Unternehmen übertrugen“, sagte Hoffmeyer. Die Verpackungsentsorgung durch Private sei eine Erfolgsgeschichte und sichere weltweit höchste Wiederverwertungsquoten.

Der BDE hatte die Novellierungsabsichten in den letzten Monaten intensiv begleitet und im Detail eine Reihe von Vorschlägen gemacht. Trotz grundsätzlicher Übereinstimmung sieht der Verband Nachbesserungsbedarf: Nach bekannt gewordenen Vorstellungen soll für gewerbliche Verpackungen aus „Deregulierungsgründen“ keine Kontrolle mehr darüber stattfinden, ob die Verwertungsanforderungen, die für Verkaufsverpackungen aus Privathaushaltungen gelten und nachgewiesen werden müssen, auch dort eingehalten werden. Das hätte aus Sicht des BDE erhebliche negative Konsequenzen:

1. Ein „Zukaufen“ von Verpackungsmengen für den verbleibenden quotenpflichtigen Bereich könnte nicht verhindert werden.
2. Vollständigkeitserklärungen genügen alleine nicht, denn eine effektive Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen wird dabei weder abgefragt noch testiert. Die neu einzuführenden "Vollständigkeitserklärungen" weisen lediglich aus, welche Vorkehrungen der verpflichtete Hersteller oder Vertreiber getroffen hat.
3. Verpackungen könnten umdeklariert und willkürlich einer gewerblichen Anfallstelle zugeordnet werden.

Der BDE rät deshalb dringend zu Quotierungen auch für gewerbliche Mengen, da die Verordnung ansonsten erneut unterlaufen und der Wettbewerb wieder verzerrt werden könnte. Außerdem unterscheidet auch die EG-Verpackungsrichtlinie hinsichtlich der Verwertungsanforderungen nicht hinsichtlich der Verpackungsart.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Gerd Henghuber, Leiter, PR-Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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