BDE begrüßt Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens zum Bergversatz
(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. begrüßt nach Aussage seines Hauptgeschäftsführers Frank-Rainer Billigmann die heutige Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens zum Bergversatz durch die EU-Kommission.
Dieses war bereits 1998 wegen der untertagigen Verwendung mineralischer Abfälle bei der Verfüllung und Sicherung stillgelegter Salzbergwerke eingeleitet worden.
Hierdurch, so Billigmann, sei nun endgültig unstrittig, dass solche bergbaufremden Materialien, die bauphysikalisch geeignet sind, die ausgehöhlten Räume auszufüllen und damit das Deckgebirge abzustützen, den Auflagen der Bergbehörden entsprechend für den Versatz zugelassen sind. "Der Bergversatz wird damit weiterhin als Verwertungsmaßnahme anerkannt," zeigt sich Billigmann zufrieden.
Der BDE, so Billigmann weiter, habe bereits in einem Positionspapier vom August 1999 genau diesen Zusammenhang betont: "Ist eine bergmännische Versatznotwendigkeit gegeben, ist der Versatz mit bergbaufremden Abfällen eine Verwertungsmaßnahme."
Der BDE ist die mitgliederstärkste Vereinigung der bundesdeutschen Entsorgungsbranche. Als überwiegend mittelständisch strukturierter Verband repräsentiert er rund 900 Mitgliedsunternehmen mit ca. 160.000 Beschäftigten und ca. 18 Mrd. Euro Umsatz.
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