Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
Anzeige

BDE fordert deutschsprachigen Zugang zur Chemikalienverordnung REACH / Verband beschwert sich bei EU-Kommission über Benachteiligung mittelständischer Unternehmen

(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die einseitige Durchführung der Chemikalienverordnung REACH in englischer Sprache erhoben.

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) sieht vor, dass Stoffe in der Gemeinschaft nur dann hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie registriert wurden. Die Vorregistrierung, die Registrierung sowie die gesamte Kommunikation mit der zur Umsetzung von REACH eingerichteten Europäischen Chemikalienagentur ECHA sind derzeit allerdings ausschließlich auf Englisch möglich. Dies belastet vor allem mittelständische Unternehmen in Deutschland über Gebühr, weil sie nicht über die personellen und finanziellen Kapazitäten für die Registrierung in einer Fremdsprache verfügen.

BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith: "Nach unserer Auffassung verstößt die ausschließlich auf Englisch mögliche Durchführung der REACH-Verordnung eindeutig gegen die Verordnung Nr. 1 vom 15.04.1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Die REACH-Verordnung selbst sieht ausdrücklich vor, dass die Verordnung Nr. 1 auch für die Europäische Chemikalienagentur Anwendung findet."

Zusätzlich zu seiner Beschwerde hat sich der BDE an den für Industrie und Unternehmen zuständigen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Günther Verheugen, und an den Kommissar für Mehrsprachigkeit, Leonard Orban, mit der Forderung gewandt, für die Übersetzung der zur Durchführung der REACH-Verordnung notwendigen Begleitdokumente und Internetinhalte in alle Amtssprachen der Europäischen Union Sorge zu tragen.

Darüber hinaus hat der BDE den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages gebeten, die Problematik im Bundestag zur Sprache zu bringen und sich dem Beschwerdeanliegen gegenüber der Kommission anzuschließen.

Der BDE erwartet von seiner Initiative eine wesentliche Erleichterung der ohnehin nicht einfachen Arbeiten bei der Beachtung und Umsetzung der REACH-Verordnung, insbesondere für die im Verband organisierten kleinen und mittleren Unternehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige