Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE für Regionalprinzip bei der Elektroschrottentsorgung / In jeder Kommune soll nur ein Entsorger für die Elektrogeräte aller Hersteller zuständig sein

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) befürwortet das von den Herstellern von Haushaltsgroßgeräten favorisierte Regionalprinzip bei der Abholung der Elektrogeräte an den kommunalen Sammelstellen. Bei diesem System – in Branchenkreisen inzwischen als sog. „Flickenteppich-System“ bekannt – werden den Herstellern zur Rücknahme und Verwertung entsprechend ihren Marktanteilen feste kommunale Gebiete zugeordnet, in denen sie ihrerseits Entsorger beauftragen können.

Der Arbeitskreis „Elektroschrott“ des BDE hat sich auf seiner letzten Sitzung für diese Lösung ausgesprochen, da sie den Vorteil hat, dass die Kommunen nur mit einem Verwertungs- bzw. Entsorgungsbetrieb zu tun haben. Es müssen an den Sammelstellen keine eigenen Container für jeden Hersteller aufgestellt werden. Die Container können einfach gewechselt, Leerfahrten vermieden werden. Der BDE wird Gespräche mit den Verantwortlichen des Elektro-Altgeräte-Registers führen, um diese Lösung zusammen mit den Herstellern am Markt einzuführen.

In Deutschland fallen jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Nach Verabschiedung des „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ können Verbraucher ab 24. März 2006 alte Radios, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller sind verpflichtet, die gesammelten Geräte zurückzunehmen, nach dem Stand der Technik zu behandeln und zu verwerten. Die Kommunen sind ihrerseits vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, Sammelstellen einzurichten. Sind die dort von den Herstellern bereitgestellten Behältnisse mit festgelegten Mindestmengen befüllt, so informiert die Kommune die so genannte „Gemeinsame Stelle“ der Hersteller.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die „Gemeinsame Stelle“ ermittelt, welcher Hersteller für die Abholung zuständig ist. Dieser hätte dann den vollen Behälter unverzüglich abzuholen und einen neuen leeren Behälter aufstellen müssen. Das Regionalprinzip sieht nun eine klare Gebietsaufteilung vor, bei der Hersteller nach einem mathematischen Verfahren für bestimmte Zeitperioden konkrete Entsorgungsgebiete zugewiesen bekommen, in denen sie für die komplette Abholung und Entsorgung der Geräte zuständig sind. Dabei bleibt es ihnen überlassen, ob sie das selbst durchführen oder dafür Entsorgungsunternehmen beauftragen. In beiden Fällen können sich mehrere Hersteller zusammenschließen. Bei der Entsorgung der Altgeräte muss ein möglichst hoher Anteil wieder verwendet oder stofflich verwertet werden. Je nach Gerätetyp sieht das Gesetz hier Mindestquoten von 50 bis 80 Prozent vor.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-0, Telefax: 030/5900335-99

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