Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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BDE-Gutachten: Pflicht zur Überlassung verwertbarer Abfälle an die Kommunen verstößt gegen europäisches Recht

(Berlin) - Mit dem so genannten Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 hat erstmals ein Bundesgericht den Kommunen den Erstzugriff auf verwertbare und getrennt gesammelte Abfälle zugestanden.

Dieses Urteil ist aus Sicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft ein schwerwiegender Verstoß gegen europäisches Recht.

Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass das vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegene Unternehmen Veolia inzwischen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Darüber hinaus hat der BDE als größter Interessenvertreter der privaten Entsorgungswirtschaft in Deutschland einen renommierten Juristen beauftragt, die Vereinbarkeit des Bundesverwaltungsgerichtsurteils mit europäischem Recht zu prüfen.

Das vom Hamburger Rechtsanwalt Dr. Martin Dieckmann erarbeitete und dem BDE vorgelegte Gutachten legt auf 69 Seiten eindeutig dar, dass die in Deutschland beabsichtigte Ausdehnung der Überlassungspflichten auf verwertbare Abfälle, die getrennt von gemischten Siedlungsabfällen erfasst werden, gleich mehrfach gegen geltendes europäisches Recht verstoßen würde.

Darüber hinaus weist das Gutachten dem Bundesverwaltungsgericht einen Verstoß gegen den EG-Vertrag nach. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hätte seine Rechtsauffassung vor dem Urteilsspruch zum Altpapier zwingend dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen müssen. Das ist jedoch unterblieben.

Der BDE fühlt sich durch das Gutachten in seinen Positionen bestätigt und geht davon aus, dass sich neben dem Bundesverfassungsgericht auch die Europäische Kommission einschalten wird und das Bundesverwaltungsgerichtsurteil am Ende keinen Bestand haben wird.

BDE-Präsident Peter Kurth: "Wir begrüßen das Gutachten außerordentlich, weil es klarstellt, dass auch Verwaltungsgerichte in Deutschland höherrangiges europäisches Recht zu beachten haben. Wir appellieren an die neue Bundesregierung, bei der anstehenden Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht den europäischen Rechtsrahmen strikt zu berücksichtigen. Es gibt keinerlei Rechtfertigung, die Andienungspflicht der Kommunen über den gemischten Restmüll hi­naus zu erweitern."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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