BDE: Kabinettsbeschluss zum Kreislaufwirtschaftsgesetz enttäuscht / Aus Sicht des Verbandes wäre mehr möglich - und nötig - gewesen
(Berlin) - Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses eines Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union hat der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. seine Kritik an der Vorlage bekräftigt. BDE-Präsident Peter Kurth: "Der wenig ambitionierte Entwurf des Bundesumweltministeriums ist in den Beratungen mit den anderen Ressorts nochmals verwässert worden. Von einer Rohstoffwende ist nichts zu spüren. Es bleibt bei Ankündigungen."
Zwar begrüßt der BDE, dass die Regelung zur sogenannten nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (§ 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes), also z. B. die Beschaffung von Produkten mit hohem Rezyklatanteil, auch mit dem Regierungsentwurf geschärft wird. Kurth: "Leider war schon der erste Entwurf wenig mutig. Jetzt sind auch noch weitere Weich-Macher - wie der Ausschluss von Rechtsansprüchen Dritter - hinzugekommen. Nötig wären aber Stark-Macher. Schon heute soll eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen die nachhaltige Beschaffung stärken. Tatsächlich scheitert es an der täglichen Beschaffungspraxis, dass die bestehenden Möglichkeiten für einen verstärkten Einsatz von Rezyklaten in Produkten oder von Ersatzbaustoffen bei Bauprojekten in der Praxis genutzt werden. Diese PS müssen endlich auf die Straße."
Der BDE-Präsident bekräftigte die Forderung nach einer 'Umkehr der Beweislast': Derjenige, der nicht nachhaltig beschaffen will, sollte sich erklären müssen. Anders ausgedrückt: Derjenige Beschaffer, der ausschließlich aus Primärrohstoffen hergestellte Güter einkaufen will, oder solche aus Rezyklaten hergestellte ausschließen möchte, sollte dies nachvollziehbar besonders begründen und im Vergabeverfahren auch dokumentieren.
Als "großen Fehler" bezeichnete es Kurth, auf die Verankerung der vom Bundesumweltministerium initiierten Rezyklat-Initiative im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu verzichten. So ist die im Referentenentwurf noch enthaltene Verordnungsermächtigung, nach der bestimmte Erzeugnisse nur in bestimmter, das Recycling fördernder Weise, insbesondere unter dem Einsatz von Recyclingrohstoffen, insbesondere Rezyklaten, in Verkehr gebracht werden dürfen, gestrichen worden. Kurth: "Die Bundesregierung lässt hier eine wichtige Chance ungenutzt. Das Instrument 'Minimal Content', also ein verpflichtender Rezyklatanteil in bestimmten Produkten, ist essenziell zur Förderung der Rohstoffwende. Freiwillige Verpflichtungen der produzierenden Industrie sind keine Basis, um darauf millionenschwere Investitionen in neue Recyclinganlagen zu gründen. "
Positiv wertet der BDE das Nachschärfen der Novelle beim Recyclinglabel. Kurth: "Ein Recyclinglabel, also die angedachte Kennzeichnung für Verbraucher mit Aussagen über die Recyclingfähigkeit von Produkten einerseits wie auch den tatsächlichen Rezyklateinsatz in Produkten andererseits ist richtig und wird von uns begrüßt. Letztlich brauchen aber auch Beschaffer, die ökologisch handeln wollen, einen schnellen Überblick. Ein Kennzeichnungssystem könnte zum Beispiel auch zentral im Rahmen eines im Internet abrufbaren Registers geführt werden."
Als "rechtzeitige Einsicht" bezeichnete Kurth den Verzicht der Novelle auf ursprünglich geplante Erweiterung der Klagemöglichkeiten zur gewerblichen Sammlung zugunsten der kommunalen Seite zu verändern. Kurth: "Die Tendenz der kommunalen Seite, höchstrichterliche Rechtsprechung - sei es durch den Bundesfinanzhof oder das Bundesverwaltungsgericht - durch Gesetzesänderungen wegzuschieben, ist nicht akzeptabel."
Der BDE setzt nun große Erwartungen an die Beratungen des Gesetzgebungsvorhabens im Deutschen Bundesrat und Deutschen Bundestag. Kurth: "Für eine erfolgreiche Rohstoffwende brauchen wir einen mutigen legislativen Dreiklang von nachhaltiger Beschaffung, Recyclinglabel und Minimal Content. Produkte mit einem bestimmten Rezyklatanteil erhalten das Recyclinglabel und werden dann auch unkompliziert von der öffentlichen Hand beschafft. Es wäre gut, wenn die Akteure von Bundesrat und Bundestag mit dieser Prämisse nachschärfen würden."
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