BDE lehnt Neufassung der Gebührenordnung für die zentrale Stelle für Sonderabfälle in Niedersachsen ab
(Berlin) - Der BDE hat in einer Stellungnahme an das niedersächsische Umweltministerium den Entwurf der Neufassung der "Gebührenordnung für die zentrale Stelle für Sonderabfälle Niedersachsen" abgelehnt. Der Grund für die Ablehnung bestehe, so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Frank-Rainer Billigmann, vor allem in den hierin vorgesehenen Gebührenerhöhungen. Ganz besonders wende sich der BDE dagegen, dass von Entsorgungsfachbetrieben künftig höhere Gebühren an die zentrale Stelle für Sonderabfälle entrichtet werden sollen.
"Gerade Entsorgungsfachbetriebe, die im Rahmen der Zertifizierung von unabhängigen Gutachtern begutachtet wurden und bereits auf in Aussicht gestellte Verwaltungserleichterungen hohe Aufwendungen erbracht haben, müssen entlastet werden und nicht durch verordnete Gebührenerhöhungen finanziell weiter belastet werden," so Billigmann.
Der BDE ist die mitgliederstärkste Vereinigung der bundesdeutschen Entsorgungsbranche. Als überwiegend mittelständisch strukturierter Verband repräsentiert er rund 900 Mitgliedsunternehmen mit ca. 160 000 Beschäftigten und ca. 18 Mrd. Euro Umsatz.
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