BDE reicht EU-Beschwerde gegen ausschreibungsfreie Vergabe der Abwasserentsorgung in Hamm ein / Verband begrüßt Initiative der Regierungsfraktionen in NRW, solche Übertragungen in Zukunft zu verhindern
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat heute (21. März 2007) bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die ausschreibungsfreie und privilegierte Vergabe des Kanalnetzes der Stadt Hamm an den Essener Lippeverband eingereicht. Neben Hamm werden auch die Städte Meschede und Zülpich die Abwasserbeseitigung an sondergesetzliche Wasserverbände übertragen. Der BDE folgt in seiner Beschwerde der Argumentation von Experten, die bei der Anhörung des Umweltministeriums deutlich gemacht hatten, dass die Übertragung der kommunalen Abwasserbeseitigung auf Wasserverbände vor der europäischen Rechtsprechung nicht haltbar sei.
Die Beschwerde richtet sich gegen die ausschreibungsfreie Übertragung der Aufgaben für das Sammeln und Fortleiten des Abwassers von Hamm sowie des Nutzungsrechts am Kanalnetz der westfälischen Stadt rückwirkend ab dem 1. Januar 2007. Der Lippeverband, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat dafür der Stadt Hamm vertraglich die Zahlung von 172 Millionen Euro zugesagt. Weitere vertragliche Details sind nicht bekannt und werden bislang unter Verschluss gehalten.
Der BDE, der die private Wasserwirtschaft in Deutschland vertritt, sieht in der Genehmigung solcher Übertragungen einen schweren ordnungspolitischen Fehler und einen weiteren Versuch, den Markt der Abwasserbeseitigung zu Gunsten öffentlich-rechtlich organisierter Anbieter abzuschotten. Der Wettbewerb ist damit für unabsehbare Zeit ausgeschlossen. Nach Überzeugung des BDE handelt es sich im Falle der Übertragung des Kanalnetzes von Hamm um einen offensichtlichen Verstoß gegen die EG-Vergabevorschriften, das Transparenzgebot und die Niederlassungsfreiheit. Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich nicht vorgesehen. Deshalb hätte nach Überzeugung des BDE ein Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen. Damit verstößt die Übertragung nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gegen europäische Vorschriften.
Die Regierungsfraktionen haben inzwischen reagiert und einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, wonach die Sondergesetze der Wasserverbände zu ändern seien, um solche Übertragungen in Zukunft zu verhindern. Der BDE begrüßt diese Initiative und fordert deren rasche Umsetzung. Allein dies kann nach Überzeugung des Verbands der Weg sein, zu einem fairen Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Unternehmen der Wasserwirtschaft zu gelangen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Gerd Henghuber, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

